Bauchaortenaneurysmen

Ultraschalluntersuchung zur Früherkennung einer Erweiterung der Bauchschlagader

Antrag vom 21.02.2013

Letzte Änderung: 28.11.2017

Originaltitel: Ultraschall-Screening auf abdominale Bauchaortenaneurysmen nach §25 SGB V  

Unterausschuss Methodenbewertung

Stand des Beratungsverfahren

  • 01.01.2018: Umsetzung der Richtlinie in der Versorgung
  • 13.06.2017: Die Richtlinie ist zusammen mit einer entsprechenden Versicherteninformation in Kraft getreten
  • 16.03.2017: Beschlussfassung: Änderung der Richtlinie Ultraschallscreening auf Bauchaortenaneurysmen: Versicherteninformation nach §3 US-BAA-RL
  • 20.10.2016: Beschlussfassung im Plenum zur Einführung der Früherkennungsuntersuchung
  • 17.03.2016: Beauftragung Addendum zum IQWiG-Bericht S13-04: Erstellung einer Versicherteninformation zum Ultraschallscreening auf Bauchaortenaneurysmen
  • 28.05.2015: Abschlussbericht des IQWiG veröffentlicht
  • 14.11.2013: Beauftragung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) mit der Recherche, Darstellung und Bewertung des aktuellen medizinischen Wissenstandes zum „Ultraschall-Screening auf Bauchaortenaneurysmen“ durch den G-BA
  • 18.04.2013: Annahme des Antrags durch G-BA (Plenum) und Einleitung des Beratungsverfahren gemäß 1. Kapitel § 5 der Verfahrensordnung
  • 21.02.2013: Antrag der Patientenvertretung auf Prüfung der Methode „Ultraschall-Screening auf abdominale Bauchaortenaneurysmen“ gemäß § 135 Abs.1 in Verbindung mit § 25 SGB V

Hintergrund

Bauchaortenaneurysmen (BAA) sind krankhafte Erweiterungen der Bauchschlagader. Diese Erweiterungen können in allen Gefäßen des Körpers  auftreten, allerdings betrifft es am häufigsten die Bauchschlagader. Hauptgrund für diese krankhafte Erweiterung sind Gefäßverkalkungen (Arteriosklerose). Neben dem zunehmenden Lebensalter gehören aktives und früheres Rauchen (Nikotinabusus), Herzerkrankungen, Bluthochdruck und auch eine erbliche Veranlagung für BAA zu den Risikofaktoren für das Auftreten eines BAA. Männer sind häufiger betroffen. Das größte Risiko tragen Männer ab 65 Jahren.

In der Regel bemerken die Betroffenen die pathologischen Erweiterungen der Aorta nicht. Es besteht aber das Risiko, dass die Aorta plötzlich platzt (Ruptur) und die Betroffenen durch die innere Blutung in eine lebensbedrohliche Situation kommen. Unbehandelt führt dies zum Tod. Allerdings ist die Sterblichkeit auch bei einer Notfalloperation, im Gegensatz zu einem geplanten operativen Eingriff, sehr hoch.

Durch frühzeitige Ultraschall-Diagnostik des Bauchraumes können die Patienten mit hohem Risiko im Rahmen einer geplanten Operation eine Ruptur verhindern. Zwei OP-Verfahren stehen dazu zur Verfügung: Der Ersatz der Bauchaorta (abdominale Aorta) durch eine Prothese in einer offenen OP (Öffnung des Bauches) oder die Implantation einer Stent-Prothese in die Aorta über die Leistenarterie (endovaskuläres Verfahren).

Früherkennung (Screening)

Ein qualitätsgesichertes Screening soll die Früherkennung eines Bauchaortenaneurysma ermöglichen und die Sterblichkeit senken.

Eckpunkte für die Ausgestaltung eines solchen Screenings könnten unter anderem eine einmalige Ultraschalluntersuchung des Bauchraumes bei Männern ab dem 65. Lebensjahr sein. Dabei wird der Querdurchschnitt der Bauchschlagader vermessen, um eine Erweiterung frühzeitig zu erkennen. Kleinere Aneurysmen sollten in regelmäßigen Abständen überwacht werden, erst bei einer plötzlichen Größenzunahme ist über einen operativen Eingriff nachzudenken.

Wichtige Aspekte des Screenings sind eine gute Aufklärung über die Untersuchung sowie eine standardisierte Durchführung des Ultraschalls durch geschultes medizinisches Personal.


Beschlussfassung

Am 20.10.2016 wurde durch das Plenum des G-BA die Einführung der Früherkennungsmaßnahme beschlossen. Am 16.03.2017 wurde dann im Plenum die dazugehörige Versicherteninformation verabschiedet. Der Beschluss ist am 13.06.2017 in Kraft getreten. Zum 01.01.2018 kann die Richtlinie in der Versorgung umgesetzt werden.