Systemische Therapie als psychotherapeutische Behandlungsoption für Erwachsene

22.11.2019

Beschluss vom 22.11.2019: Neben den psychoanalytisch begründeten Verfahren und der Verhaltenstherapie ist jetzt auch die Systemische Therapie in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen worden. Einzelheiten für die Umsetzung/Inanspruchnahme sind in der Psychotherapie-Richtlinie festgehalten.

Systemische Therapie als psychotherapeutische Behandlungsoption für Erwachsene

© pixabay.com/Gerd Altmann

Die Systemische Therapie betrachtet den Menschen als Teil eines Systems. Alle Personen in einem System hängen unmittelbar miteinander zusammen und beeinflussen sich. Veränderungen, gestörte Beziehungen oder ungünstige Kommunikationsmuster innerhalb des Systems können die psychische Gesundheit Einzelner beeinträchtigen. Die Systemische Therapie versucht dem entgegenzuwirken.

Es stehen folgende Anwendungsformen zur Verfügung:

  • Einzeltherapie
  • Gruppentherapie
  • Kombination aus Einzel- und Gruppentherapie

Als Besonderheit kann sowohl die Einzel- als auch die Gruppentherapie im Mehrpersonensetting stattfinden. Dabei werden Bezugspersonen der Patientin oder des Patienten mit in die Behandlung einbezogen.

Der Beschluss tritt nach Nichtbeanstandung und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Bevor die Leistung dann zur Verfügung steht, muss der Einheitliche Bewertungsmaßstab die Höhe der Vergütung festlegen.

Pressemitteilung G-BA

Beschluss