Patientenvertretung für Verlängerung des Innovationsfonds

17.01.2018

In der Sitzung des Koordinierungsausschusses aller maßgeblichen Patientenorganisationen nach § 140f SGB V am 17.01.2018 wurde über eine notwendige Verlängerung des Innovationsfons über das Jahr 2019 hinaus beraten.

Die Mitglieder kamen überein, dass eine Einrichtung wie der Innovationsfonds angesichts des demografischem Wandels und neuen Möglichkeiten aus Patientensicht dringend erforderlich sei, um u. a. Beharrungstendenzen des Gesundheitssystems zu überwinden und mehr Nutzen für die Patienten zu erreichen.

Die Erfahrungen aus den bisherigen 30 Monaten hätten gezeigt, dass es enormen Innovationsbedarf, aber auch -potential in Deutschland gebe. Dies sollte auch weiterhin strukturiert und unter Einbeziehung der Patientenvertretung gefördert werden. Die mit der Förderung verknüpfte Evaluationspflicht würde weitreichend Evidenz zur Verbesserung der (sektorenübergreifenden) Versorgung generieren und so zu Implementierungen in der Versorgungspraxis und damit zu einer gezielt verbesserten Versorgung führen.

Zusammenfassend spricht sich die Patientenvertretung daher uneingeschränkt für eine Verlängerung und Entfristung des Innovationsfonds aus.

Positionspapier der maßgeblichen Patientenorganisationen