Gebärmutterhalskrebs

18.02.2016

Das G-BA Plenum hat einen Antrag der Patientenvertretung zur Änderung der Eckpunkte für ein zukünftiges organisiertes Zervixkarzinomscreenings abgelehnt.

Der G-BA bereitet die Einführung eines organisierten Früherkennungsprogramms auf Gebärmutterhalskrebs vor. Frauen ab dem 30. Lebensjahr sollen dann regelmäßig zur Früherkennung mit einem HPV-basierten Screening (Test auf das humane Pappilomvirus) eingeladen werden. Die EU-Leitlinien empfehlen hierfür ein Untersuchungsintervall von 5 Jahren.

Da die Frauen aktuell einen jährlichen Pap-Test (Zellabstrich vom Muttermund) zur Früherkennung in Anspruch nehmen können, befürchtet die Patientenvertretung Schwierigkeiten bei der Umstellung. Mit ihrem Antrag unternahm sie deshalb einen Vorstoß zur Gestaltung der Übergangsphase.

Die Patientenvertretung wollte eine „Ko-Testung“ erreichen: Frauen ab dem 30. Lebensjahr sollten für einen Übergangszeitraum von vier Jahren sowohl alle drei Jahre einen HPV-Test in Anspruch nehmen können als auch den etablierten jährlichen Pap-Test.

Der G-BA plant dagegen für eine Übergangsphase von mindestens sechs Jahren ein „Optionsmodell“. Frauen ab dem 30. Lebensjahr sollen sich entscheiden: Entweder, sie lassen zur Früherkennung alle 5 Jahre einen HPV-Test durchführen oder sie nehmen weiterhin das jährliche Pap-basierte Screening in Anspruch. Aus dem direkten Vergleich beider Testverfahren sollen Schlussfolgerungen für die Entscheidung über eine zukünftige Screeningstrategie gezogen werden.

Die Patientenvertretung vertritt jedoch die Auffassung, dass wissenschaftliche Erkenntnisse durch den Vergleich nicht zu erlangen seien und verweist in ihrer Einschätzung auch auf die Fachwelt. Sie befürchtet, dass im Rahmen des „Optionsmodells“ mit einer großen Zahl paralleler, nicht dokumentierter Inanspruchnahmen beider Optionen (IGeL-Angebote) zu rechnen sei. Dadurch könnten die Ergebnisse zum Vergleich der Testverfahren verfälscht werden. Auch glaubt sie, dass die anspruchsberechtigten Frauen durch das Optionsmodell verunsichert und in einen Entscheidungskonflikt geraten könnten.

Die „Ko-Testung“ sollte sicherstellen, dass vor einer endgültigen Umstellung auf ein 5-jähriges Intervall die gemäß EU-Leitlinie erforderlichen Rahmenbedingungen und Strukturen für ein HPV-basiertes Screening etabliert sind und insbesondere die Prozesse zur Abklärung unsicherer Befunde qualitätsgesichert erfolgen. Ohne diese Voraussetzungen würde aus Sicht der Patientenvertretung ein 5-jähriges Untersuchungs-Intervall die Sicherheit der zum Screening eingeladenen Frauen gefährden.