Anpassung der Übergangsregelung zur außerklinischen Intensivpflege

20.10.2022

Am 18.03.2022 ist eine neue Richtlinie über die Verordnung von außerklinischer Intensivpflege (AKI-RL) in Kraft getreten, mit der Vorgabe, dass Verordnungen ab dem 1. Januar 2023 nur noch nach den Regelungen der neuen Richtlinie erfolgen. Bis zum 31. Dezember 2022  galt eine Übergangsregelung nach der Verordnungen weiterhin als „spezielle Krankenbeobachtung“ nach der Häusliche Krankenpflege-Richtlinie (HKP-RL) ausgestellt werden konnten. 

Die AKI-RL regelt unter anderem, welche Ärztinnen und Ärzte zukünftig AKI verordnen können, die Qualifikation von Ärztinnen und Ärzten, die vor einer Verordnung das Potenzial für eine Beatmungsentwöhnung oder Dekanülierung erheben müssen sowie das Nähere zu Inhalt und Umfang der AKI. Die Patientenorganisationen waren zuletzt sehr besorgt, dass zum 1. Januar 2023 nicht ausreichend qualifzierte Ärztinnen und Ärzte zur Verfügung stehen.

Mit dem Beschluss vom 20.10.2022 hat der G-BA die Übergangsregelung angepasst: Verordnungen nach den Regelungen der HKP-RL sind auch über den 31. Dezember 2022 hinaus  möglich. Mögliche Engpässe in der Versorgung aufgrund der Überleitung der Leistung zur außerklinischen Intensivpflege sollen dadurch vermieden werden.

Weiterführende Informationen: Pressemitteilung des G-BA