Maßgebliche Patienten-Organisationen
Es gibt Organisationen in Deutschland,
die sich für die Interessen von Patientinnen und Patienten einsetzen.
Diese Organisationen beraten den G-BA.
Dafür schicken sie Patienten-Vertreterinnen und Patienten-Vertreter
zu bestimmten Gremien in den G-BA.
Sie können auch Anträge stellen,
wenn zum Beispiel Gesundheits-Leistungen in einem Bereich
genau überprüft werden sollen.
Sie können bei wichtigen Entscheidungen aber nicht mitentscheiden.
Das heißt, sie haben kein Stimm-Recht.
Sie haben ein Mitberatungs-Recht.
Diese Organisationen heißen beim G-BA
maßgebliche Patienten-Organisationen.
Es gibt 4 maßgebliche Patienten-Organisationen.
Das sind:
- der Deutsche Behindertenrat.
Die Abkürzung ist DBR. - die Bundes-Arbeits-Gemeinschaft der PatientInnenstellen.
Die Abkürzung ist BAGP. - die Deutsche Arbeits-Gemeinschaft Selbsthilfe-Gruppen e.V.
Die Abkürzung ist DAG SHG. - die Verbraucher-Zentrale Bundesverband e.V.
Die Abkürzung ist vzbv.
Diese 4 maßgeblichen Patienten-Organisationen
haben ein eigenes Gremium.
Es heißt: Koordinierungs-Ausschuss.