Maßgebliche Patienten-Organisationen

Es gibt Organisationen in Deutschland,
die sich für die Interessen von Patientinnen und Patienten einsetzen.
Diese Organisationen beraten den G-BA.
Dafür schicken sie Patienten-Vertreterinnen und Patienten-Vertreter
zu bestimmten Gremien in den G-BA.
Sie können auch Anträge stellen,
wenn zum Beispiel Gesundheits-Leistungen in einem Bereich
genau überprüft werden sollen.
Sie können bei wichtigen Entscheidungen aber nicht mitentscheiden.
Das heißt, sie haben kein Stimm-Recht.
Sie haben ein Mitberatungs-Recht.
Diese Organisationen heißen beim G-BA
maßgebliche Patienten-Organisationen.

Es gibt 4 maßgebliche Patienten-Organisationen.
Das sind: 

  • der Deutsche Behindertenrat.
    Die Abkürzung ist DBR.
  • die Bundes-Arbeits-Gemeinschaft der PatientInnenstellen.
    Die Abkürzung ist BAGP. 
  • die Deutsche Arbeits-Gemeinschaft Selbsthilfe-Gruppen e.V.
    Die Abkürzung ist DAG SHG.
  • die Verbraucher-Zentrale Bundesverband e.V.
    Die Abkürzung ist vzbv.

Diese 4 maßgeblichen Patienten-Organisationen
haben ein eigenes Gremium.
Es heißt: Koordinierungs-Ausschuss.