Schaubild der vier vertretenen Gruppen im G-BA: Patientenvertretung, Krankenkassen, Unparteiische sowie behandelnde Ärzte und Krankenhäuser

Die Patientenbeteiligung im Gemeinsamen Bundesausschuss

Um den mehr als 74 Millionen Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen bei Entscheidungsprozessen des Gemeinsamen Bundesausschusses eine Stimme zu geben, wurde am 1. Januar 2004 die Patientenvertretung ins Leben gerufen.

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Neuigkeiten

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Anträge

In Bearbeitung

Mädchen wird durch eine Ärztin untersucht

Früherkennungsuntersuchung für Kinder

Antrag der Patientenvertretung auf Einführung einer neuen Früherkennungsuntersuchung für Kinder.

Teilerfolg

Außerklinische Intensivpflege

Prüfung von Möglichkeiten zur Sicherung der Umsetzung der AKI-RL

In Bearbeitung

Wir sind allerdings diejenigen (...und häufig die einzigen), die die wirkliche Versorgungssituation kennen. Das wird immer wieder deutlich. Und das ist unsere Stärke!

Unser Leitbild

  • Icon für Interessenvertretung

    Die Interessensvertretung der Patientinnen und Patienten.

  • Icon für Wissen

    Das bestverfügbare Wissen nutzen.

  • Icon für Zusammenarbeit

    Gemeinschaftliche Zusammenarbeit.

  • Icon für Sicherheit und Versorgung

    Die Patientensicherheit und -versorgung verbessern.

Patientenbeteiligung und maßgebliche Patientenorganisationen

Patientenbeteiligung im G-BA bedeutet, dass die Erfahrungen von Patientinnen und Patienten in die Bewertungen und Entscheidungen des G-BA eingehen. Sie werden von Betroffenen zu Beteiligten. Durch die Patientenbeteiligungsverordnung wurden vier „für die Wahrnehmung der Interessen der Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen auf Bundesebene maßgebliche Organisationen“ bestimmt. Diese haben gemäß § 140f SGB V (Sozialgesetzbuch Fünftes Buch) qualifizierte Mitberatungs- und Antragsrechte.

Neben der Patientenbeteiligung im G-BA wurden Mitberatungsrechte in vielen anderen Gremien des Gesundheitswesens auf Bundes- und auf Landesebene eingeräumt.

 

Um das Mitberatungsrecht in den Gremien des G-BA wahrzunehmen, benennen die Organisationen einvernehmlich sachkundige Personen: die Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter.

Folgende vier Patienten- und Selbsthilfeorganisationen erfüllen die Anforderungen der Patientenbeteiligungsverordnung und sind daher als maßgebliche Organisationen auf Bundesebene zur Wahrnehmung der Beteiligungsrechte benannt:

  • der Deutsche Behindertenrat
  • die Bundesarbeitsgemeinschaft der PatientInnenstellen,
  • die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. und
  • der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

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  • Logo der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V.
  • Logo der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
  • Logo der Bundesarbeitsgemeinschaft der PatientInnenstelle und -Initiative
  • Logo des Deutschen Behindertenrats

Finden Sie hier alle Sprecherinnen und Sprecher der Patientenvertretung im G-BA!

Die Patientenvertretung im G-BA

Die Patientenvertretung hat in den Gremien des G-BA qualifizierte Mitberatungs- und Antragsrechte, jedoch kein Stimmrecht. Die maßgeblichen Patientenorganisationen entsenden derzeit ca. 250 Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter in aktuell ca. 120 Gremien des G-BA.

Abschließende Beschlüsse fasst der G-BA im Plenum in öffentlicher Sitzung. Auch dort nehmen Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter die Beteiligungsrechte wahr.

Das Beschlussgremium besteht aus 13 Mitgliedern:

  • Ein unparteiischer Vorsitzender sowie zwei weitere unparteiische Mitglieder (Unparteiische)
  • Fünf vom GKV-Spitzenverband benannte Mitglieder
  • Zwei von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) benannte Mitglieder
  • Zwei von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) benannte Mitglieder
  • Ein von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) benannte Mitglied

 

Schaubild des Plenums im G-BA mit den vier Parteien: Vertreter der GKV, Unparteiische Miglieder, Patientenvertretung und Vertreter der Leistungserbringer
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    10 Jahre Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss

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    Anliegen an die Patientenvertretung - die Antragstellung beim G-BA

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    Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter beim G-BA