Neuigkeiten
News
17.12.2020
Frühe Therapie bei tödlicher Krankheit: Spinale Muskelatrophie bald im Neugeborenen-Screening
Gemeinsame Pressemitteilung der Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat heute, auf Antrag der Patientenvertretung, die Aufnahme der Spinalen Muskelatrophie (SMA) in das...
News
17.12.2020
Patientenvertretung kritisiert Aussetzung des QS-Verfahrens zur Vermeidung nosokomialer Infektionen
Gemeinsame Pressemitteilung der Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss. Der G-BA hat heute gegen das Votum der Patientenvertretung beschlossen, das Qualitätssicherungsverfahren zur Vermeidung nosokomoialer...
News
17.12.2020
Antrag der Patientenvertretung erfolgreich: Parodontitisbehandlung deutlich verbessert
Gemeinsame Pressemitteilung der Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss. Der Antrag auf Überprüfung der Parodontitisbehandlung (Behandlung der Zahnbettentzündung), den die Patientenvertretung im Jahr 2013 gestellt...
Anträge
Abgelehnt

17.12.2020
Evidenz beim PSA-Screening?
Patientenvertretung will endlich Klarheit zur Evidenz beim Prostata-Screening: Ist die Bestimmung der Menge an prostataspezifischen Antigen...
Erfolgreich

17.12.2020
Muskelschwund
Früherkennung einer schweren vererbbaren Nervenerkrankung beim Neugeborenen-Screening
Erfolgreich

20.11.2020
Unterkiefervorschubschiene
Unterkieferprotrusionsschienen zur Vermeidung von nächtlichen Atemaussetzern
Wir sind allerdings diejenigen (...und häufig die einzigen), die die wirkliche Versorgungssituation kennen. Das wird immer wieder deutlich. Und das ist unsere Stärke!
Unser Leitbild
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Die Interessensvertretung der Patientinnen und Patienten.
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Das bestverfügbare Wissen nutzen.
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Gemeinschaftliche Zusammenarbeit.
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Die Patientensicherheit und -versorgung verbessern.
Patientenbeteiligung und maßgebliche Patientenorganisationen
Patientenbeteiligung im G-BA bedeutet, dass die Erfahrungen von Patientinnen und Patienten in die Bewertungen und Entscheidungen des G-BA eingehen. Sie werden von Betroffenen zu Beteiligten. Durch die Patientenbeteiligungsverordnung wurden vier „für die Wahrnehmung der Interessen der Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen auf Bundesebene maßgebliche Organisationen“ bestimmt. Diese haben gemäß § 140f SGB V (Sozialgesetzbuch Fünftes Buch) qualifizierte Mitberatungs- und Antragsrechte.
Neben der Patientenbeteiligung im G-BA wurden Mitberatungsrechte in vielen anderen Gremien des Gesundheitswesens auf Bundes- und auf Landesebene eingeräumt.
Um das Mitberatungsrecht in den Gremien des G-BA wahrzunehmen, benennen die Organisationen einvernehmlich sachkundige Personen: die Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter.
Folgende vier Patienten- und Selbsthilfeorganisationen erfüllen die Anforderungen der Patientenbeteiligungsverordnung und sind daher als maßgebliche Organisationen auf Bundesebene zur Wahrnehmung der Beteiligungsrechte benannt:
- der Deutsche Behindertenrat
- die Bundesarbeitsgemeinschaft der PatientInnenstellen,
- die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. und
- der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Finden Sie hier alle Sprecherinnen und Sprecher der Patientenvertretung im G-BA!
Die Patientenvertretung im G-BA
Die Patientenvertretung hat in den Gremien des G-BA qualifizierte Mitberatungs- und Antragsrechte, jedoch kein Stimmrecht. Die maßgeblichen Patientenorganisationen entsenden derzeit ca. 250 Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter in aktuell ca. 120 Gremien des G-BA.
Abschließende Beschlüsse fasst der G-BA im Plenum in öffentlicher Sitzung. Auch dort nehmen Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter die Beteiligungsrechte wahr.
Das Beschlussgremium besteht aus 13 Mitgliedern:
- Ein unparteiischer Vorsitzender sowie zwei weitere unparteiische Mitglieder (Unparteiische)
- Fünf vom GKV-Spitzenverband benannte Mitglieder
- Zwei von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) benannte Mitglieder
- Zwei von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) benannte Mitglieder
- Ein von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) benannte Mitglied
