Erfolgreich

30.04.2022
ASV bei chronisch entzündlichen Darmerkrankungen
Ergänzung des ASV-Katalogs (§ 116b Absatz 1 Satz 2 SGB V) um die die chronisch entzündlichen Darmerkrankungen
News
04.08.2022
Gemeinsame Pressemitteilung der Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss. Der G-BA hat in seiner heutigen Sitzung...
News
01.07.2022
Ab dem 1. Juli 2022 können Podologinnen und Podologen Nagelspangenbehandlungen bei eingewachsenen Fußnägeln (Unguis...
News
01.04.2022
Seit dem 01. April können Heilmittelbehandlungen als telemedizinische Leistung erbracht werden. Dies gilt vorerst nur für den Bereich Physiotherapie und Ernährungstherapie.
Erfolgreich
30.04.2022
Ergänzung des ASV-Katalogs (§ 116b Absatz 1 Satz 2 SGB V) um die die chronisch entzündlichen Darmerkrankungen
Abgelehnt
17.12.2020
Patientenvertretung will endlich Klarheit zur Evidenz beim Prostata-Screening: Ist die Bestimmung der Menge an prostataspezifischen Antigen...
Erfolgreich
17.12.2020
Früherkennung einer schweren vererbbaren Nervenerkrankung beim Neugeborenen-Screening
Wir sind allerdings diejenigen (...und häufig die einzigen), die die wirkliche Versorgungssituation kennen. Das wird immer wieder deutlich. Und das ist unsere Stärke!
Die Interessensvertretung der Patientinnen und Patienten.
Das bestverfügbare Wissen nutzen.
Gemeinschaftliche Zusammenarbeit.
Die Patientensicherheit und -versorgung verbessern.
Patientenbeteiligung im G-BA bedeutet, dass die Erfahrungen von Patientinnen und Patienten in die Bewertungen und Entscheidungen des G-BA eingehen. Sie werden von Betroffenen zu Beteiligten. Durch die Patientenbeteiligungsverordnung wurden vier „für die Wahrnehmung der Interessen der Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen auf Bundesebene maßgebliche Organisationen“ bestimmt. Diese haben gemäß § 140f SGB V (Sozialgesetzbuch Fünftes Buch) qualifizierte Mitberatungs- und Antragsrechte.
Neben der Patientenbeteiligung im G-BA wurden Mitberatungsrechte in vielen anderen Gremien des Gesundheitswesens auf Bundes- und auf Landesebene eingeräumt.
Um das Mitberatungsrecht in den Gremien des G-BA wahrzunehmen, benennen die Organisationen einvernehmlich sachkundige Personen: die Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter.
Folgende vier Patienten- und Selbsthilfeorganisationen erfüllen die Anforderungen der Patientenbeteiligungsverordnung und sind daher als maßgebliche Organisationen auf Bundesebene zur Wahrnehmung der Beteiligungsrechte benannt:
Die Patientenvertretung hat in den Gremien des G-BA qualifizierte Mitberatungs- und Antragsrechte, jedoch kein Stimmrecht. Die maßgeblichen Patientenorganisationen entsenden derzeit ca. 250 Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter in aktuell ca. 120 Gremien des G-BA.
Abschließende Beschlüsse fasst der G-BA im Plenum in öffentlicher Sitzung. Auch dort nehmen Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter die Beteiligungsrechte wahr.
Das Beschlussgremium besteht aus 13 Mitgliedern:
10 Jahre Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss
Anliegen an die Patientenvertretung - die Antragstellung beim G-BA
Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter beim G-BA