In Bearbeitung

24.11.2022
Vitamin B12-Mangel bei Neugeborenen
Früherkennung von einem Vitamin B12-Mangel bei Neugeborenen
News
19.01.2023
Heilmittel, häusliche Krankenpflege und Leistungen zur medizinischen Rehabilitation können zukünftig auch per...
News
19.01.2023
Gemeinsame Pressemitteilung der Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss.
News
15.12.2022
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2022 beschlossen, die...
In Bearbeitung
24.11.2022
Früherkennung von einem Vitamin B12-Mangel bei Neugeborenen
Erfolgreich
30.04.2022
Ergänzung des ASV-Katalogs (§ 116b Absatz 1 Satz 2 SGB V) um die die chronisch entzündlichen Darmerkrankungen
Erfolgreich
30.07.2021
Unterkieferprotrusionsschienen zur Vermeidung von nächtlichen Atemaussetzern
Wir sind allerdings diejenigen (...und häufig die einzigen), die die wirkliche Versorgungssituation kennen. Das wird immer wieder deutlich. Und das ist unsere Stärke!
Die Interessensvertretung der Patientinnen und Patienten.
Das bestverfügbare Wissen nutzen.
Gemeinschaftliche Zusammenarbeit.
Die Patientensicherheit und -versorgung verbessern.
Patientenbeteiligung im G-BA bedeutet, dass die Erfahrungen von Patientinnen und Patienten in die Bewertungen und Entscheidungen des G-BA eingehen. Sie werden von Betroffenen zu Beteiligten. Durch die Patientenbeteiligungsverordnung wurden vier „für die Wahrnehmung der Interessen der Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen auf Bundesebene maßgebliche Organisationen“ bestimmt. Diese haben gemäß § 140f SGB V (Sozialgesetzbuch Fünftes Buch) qualifizierte Mitberatungs- und Antragsrechte.
Neben der Patientenbeteiligung im G-BA wurden Mitberatungsrechte in vielen anderen Gremien des Gesundheitswesens auf Bundes- und auf Landesebene eingeräumt.
Um das Mitberatungsrecht in den Gremien des G-BA wahrzunehmen, benennen die Organisationen einvernehmlich sachkundige Personen: die Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter.
Folgende vier Patienten- und Selbsthilfeorganisationen erfüllen die Anforderungen der Patientenbeteiligungsverordnung und sind daher als maßgebliche Organisationen auf Bundesebene zur Wahrnehmung der Beteiligungsrechte benannt:
Die Patientenvertretung hat in den Gremien des G-BA qualifizierte Mitberatungs- und Antragsrechte, jedoch kein Stimmrecht. Die maßgeblichen Patientenorganisationen entsenden derzeit ca. 250 Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter in aktuell ca. 120 Gremien des G-BA.
Abschließende Beschlüsse fasst der G-BA im Plenum in öffentlicher Sitzung. Auch dort nehmen Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter die Beteiligungsrechte wahr.
Das Beschlussgremium besteht aus 13 Mitgliedern:
10 Jahre Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss
Anliegen an die Patientenvertretung - die Antragstellung beim G-BA
Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter beim G-BA