Patienten-Vertreterinnen und Patienten-Vertreter beim G-BA
Etwa 70 Millionen Menschen in Deutschland
sind in einer gesetzlichen Kranken-Versicherung.
Die Kranken-Versicherungen bezahlen den Patientinnen und Patienten verschiedene Gesundheits-Leistungen.
Der G-BA überprüft,
welche Gesundheits-Leistungen den Patientinnen und Patienten
wirklich nützen.
Dafür berät sich der G-BA auch mit Patientinnen und Patienten.
Sie sagen dem G-BA,
welche Gesundheits-Leistungen für sie nützlich sind.
Sie wissen das selbst am besten.
Der G-BA kann aber nicht alle Patientinnen und Patienten fragen,
welche Gesundheits-Leistungen für sie nützlich sind.
Deshalb arbeitet der G-BA mit 300 Patienten-Vertreterinnen
und Patienten-Vertretern zusammen.
Das funktioniert so:
Die Patienten-Vertreterinnen und Patienten-Vertreter
werden von Patienten-Organisationen geschickt.
Sie arbeiten dann für ein Gremium oder mehrere Gremien im G-BA.
Gremien sind Sitzungen mit ausgewählten Personen und Aufgaben.
Es gibt 9 große Gremien im G-BA.
Dazu sagen wir: Unterausschuss.
Zum Beispiel der Unterausschuss Arzneimittel.
Daneben gibt es noch viele weitere Gremien.
Zum Beispiel Arbeits-Gremien.
Jede Patienten-Vertreterin und jeder Patienten-Vertreter
kennt sich meist mit einem Thema besonders gut aus.
Deshalb arbeitet jeder nur in den Gremien mit,
in denen sie oder er sich fachlich gut auskennt.
In diesen Gremien beraten dann die Patienten-Vertreterinnen
und Patienten-Vertreter den G-BA.
Zum Beispiel zu einzelnen Gesundheits-Fragen
und Gesundheits-Leistungen.
Zum Beispiel:
Eine Patienten-Vertreterin kennt sich besonders gut
mit dem Thema Diabetes aus.
Deshalb arbeitet sie in einem Gremium mit,
in dem es um Medikamente für Diabetes geht.
Die Beteiligung von Patientinnen und Patienten ist verpflichtend.
Das steht im Sozialgesetz-Buch 5 im Kapitel 140f.