Mandeloperation

Operative Teilentfernung der Gaumenmandeln

Antrag vom 03.09.2015

Letzte Änderung: 03.11.2020

Originaltitel: Überprüfung der Tonsillotomie bei chronischer Tonsillitis und Hyperplasie der Tonsillen nach § 135 und § 137c SGB V

Unterausschuss Methodenbewertung

Stand des Beratungsverfahren

  • 03.11.2020: Beginn der Erprobungsstudie TOTO
  • 14.12.2018: Inkrafttreten der Erprobungs-Richtlinie; Tonsillotomie bei rezidivierender akuter Tonsillitis
  • 20.09.2018: Beschluss:
    - Aufnahme der Tonsillotomie bei Hyperplasie der Tonsillen im ambulanten und stationären Bereich
    - Erprobung der Tonsillotomie bei chronischer Tonsillitis
  • 03.03.2017: IQWiG Abschlussbericht veröffentlicht
  • 28.01.2016: Beauftragung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) mit der Recherche, Darstellung und Bewertung des aktuellen medizinischen Wissenstandes zu „Tonsillotomie bei chronischer Tonsillitis und bei Hyperplasie der Tonsillen“ durch den G-BA
  • 27.11.2015: Annahme des Antrags durch G-BA (Plenum) und Einleitung des Beratungsverfahren gemäß 1. Kapitel § 5 der Verfahrensordnung
  • 03.09.2015: Antrag der Patientenvertretung auf Prüfung der Methode „Tonsillotomie bei chronischer Tonsillitis und bei Hyperplasie der Tonsillen“ nach § 135 und § 137c SGB V

Hintergrund

Die chronische Tonsillitis ist eine entzündliche Erkrankung der Gaumen- oder Rachenmandeln. Sie ist Hauptursache für eine Vergrößerung (Hyperplasie) der Mandeln (Tonsillen). Die Erkrankung tritt meist im Kindes- und Jugendalter auf.

Die Behandlung einer Mandelentzündung sollte zunächst immer medikamentös z. B. mit Antibiotika erfolgen. Wirkt diese nicht oder nur unzureichend, besteht die Möglichkeit einer Operation. Eine Operation kann eine teilweise Entfernung (Tonsillotomie) oder vollständige Entfernung (Tonsillektomie) der Rachen- bzw. Gaumenmandeln beinhalten.

Die Tonsillektomie ist die häufigste im Krankenhaus unter Vollnarkose durchgeführte Operation im Kindes- und Jugendalter. Zudem bestehen sowohl in Deutschland als auch international enorme regionale Unterschiede in der Häufigkeit durchgeführter Mandeloperationen, ohne dass hierfür plausible Gründe bekannt wären.

Tonsillotomie

Ist eine Operation notwendig, sind wie bei jedem operativen Eingriff die Vor- und Nachteile dieser abzuwägen, ganz besonders bei Kindern. Liegen akut keine Entzündungsanzeichen vor, wird gemäß Literatur die Teilentfernung (Tonsillotomie) der Mandeln gegenüber einer vollständigen Entfernung (Tonsillektomie) im Kindesalter vorgezogen. Sie wird hier als sichere, effektive und komplikationsarme Methode beschrieben. Auch für erwachsene Patienten mit leichten- bis mittelschweren Symptomen einer Mandelentzündung ist der Nutzen einer vollständigen Entfernung (Tonsillektomie) nicht eindeutig belegt. Als Alternative kommt in diesem Fall auch hier die Teilentfernung (Tonsillotomie) in Frage.

Es gibt Hinweise dafür, dass die Teilentfernung folgende Vorteile aufweist: weniger Schmerzen, geringere Nachblutungen, schnellere Rückkehr zu einer normalen Ernährung, eventuell eine Vermeidung eines Krankenhausaufenthalts sowie den Erhalt der Gaumen- oder Rachenmandeln mit ihrer Funktion im körpereigenen Immunsystem.Jedoch ist die Tonsillotomie im Gegensatz zur Tonsillektomie bislang nicht im Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung enthalten.

Dies soll sich mit dem Antrag der Patientenvertretung ändern.

Beschluss

Am 20.09.2018 hat der G-BA beschlossen, die Teilentfernung vergrößerter Gaumenmandeln sowohl ambulant als auch stationär als Leistung aufzunehmen bzw. zu bestätigen. Für die Indikation der häufig entzündeten Gaumenmandeln wurde eine Erprobung beschlossen.
Die Patientenvertretung hat im Plenum diese Beschlussfassung auch vor dem Hintergrund der vielen bestehenden Selektivverträge der Krankenkassen kritisiert. Darin wird die Leistung der Tonsillotomie seit Jahren angeboten.

Die Beschlüsse werden dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorgelegt und treten nach Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.

Die Patientenvertretung hatte für beide Indikationen eigene Beschlussentwürfe zur Aufnahme der Tonsillotomie eingebracht. Wesentliche Unterschiede bestanden in den zusätzlich geforderten Kriterien an die Indikationsstellung einer Operation bei vergrößerten Gaumenmandeln sowie bei der Bewertung der vorliegenden Evidenz für die Teilentfernung bei häufig entzündeten Gaumenmandeln. Ob und wie diese Indikation in Zukunft aufgenommen wird, wird anhand der Ergebnisse der Erprobung diskutiert werden.

Erprobungsstudie TOTO – Tonsillektomie versus Tonsillotomie bei rezidivierender akuter Tonsillitis

Am 14.12.2018 ist die Erprobungs-Richtlinie "Tonsillotomie bei rezidivierender akuter Tonsillitis" in Kraft getreten. Diese legt die Eckpunkte für die Erprobungsstudie fest, wie zum Beispiel die Intervention und Vergleichsintervention, den Studientyp und Qualitätsanforderungen.
Durchführung und Auswertung der Studie werden von einer unabhängigen wissenschaftlichen Institution übernommen, die im Rahmen einer öffentlichen, EU-weiten Ausschreibung ermittelt werden muss.
Der G-BA hat das Universitätsklinikum Jena als Konsortialführer zusammen mit Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie e.V. und Deutscher Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte, e.V. beauftragt, die geplante Erprobungsstudie wissenschaftlich zu begleiten und auszuwerten. Die Erprobungsstudie TOTO läuft jetzt seit 03.11.2020.