Bessere Versorgung bei akuten Schmerzen

Ergänzung der Qualitätsmanagement-Richtlinie (QM-Richtlinie) und Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS)

Originaltitel: Entwicklung eines Qualitätssicherungsverfahrens nach § 136 SGB V und Beauftragung des Instituts nach § 137a SGB V mit der Erarbeitung einer Konzeptskizze zum Thema „Versorgungsqualität bei Akutschmerz“

Unterausschuss Qualitätssicherung

Stand des Beratungsverfahrens

  • 19.12.2019 Beschluss des Plenums über die Entwicklung von G-BA-Maßnahmen zum Themenvorschlag Akutschmerzmanagement
  • 21.09.2017 Antrag der Patientenvertretung und Beschluss des Plenums zur Überweisung in den Unterausschuss Qualitätssicherung zu weiteren Beratung 

Hintergrund

Nicht selten gehen Patienten wegen akuter Schmerzen zum Arzt oder ins Krankenhaus. Auch gibt es Operationen, nach denen erhebliche Schmerzen auftreten. Eine gute Schmerzbehandlung in diesen Akutphasen spart nicht nur den Betroffenen viel Leid, es trägt nachweislich auch zu einer schnelleren Genesung bei. Umgekehrt kann unzureichende Schmerzbehandlung dazu führen, dass die Schmerzen chronisch werden und die Patientinnen und Patienten lange begleiten, teilweise ein Leben lang. Dauerhafte Einschränkungen der Betroffenen im Alltag, der Erwerbsfähigkeit und Eigenständigkeit können die Folge sein.

Trotz der hohen Bedeutung einer guten Versorgung bei akuten Schmerzen werden nicht in allen Krankenhäusern und ambulanten Einrichtungen einheitlich festgelegte Vorgaben zum Schmerzmanagement umgesetzt. Patientenberichte und -beschwerden über Schmerzen werden nicht immer ernst genommen.

Oft fehlt ein leistungsfähiger Akutschmerzdienst. Informationen darüber, welche Krankenhäuser ihre Patientinnen und Patienten gut versorgen, gibt es für Betroffene derzeit nicht.

Antrag der Patientenvertretung

Die Patientenvertretung hat daher beim G-BA den Antrag gestellt, die Strukturen (z.B. Akutschmerzdienste, Fortbildungen) und Ergebnisse der Versorgung von Patientinnen und Patienten bei Akutschmerz durch ein Qualitätssicherungsverfahren zu verbessern.

Unter anderem soll mittels einer Befragung der Patientinnen und Patienten zu den von ihnen erlebten Schmerzen die Ergebnisqualität (z.B. Schmerzen unmittelbar nach der Entlassung) ermittelt werden. Einrichtungen können so klare Hinweise auf bestehendes Verbesserungspotential erhalten.