Verlängerung des Innofonds nur mit Überführung in die Regelversorgung
21.03.2019
Positionspapier: In der Sitzung ihres Koordinierungsausschusses haben die maßgeblichen Patientenorganisationen nach § 140f SGB V am 21.03.2019 über die Verlängerung des Innovationsfons sowie die Notwendigkeit für Regelungen zur Überführung in die Regelversorgung beraten.
Der Innovationsfonds als übergreifendes Förderinstrument zum Abbau sektoraler Grenzen und Verbesserung der Gesundheitsversorgung, ist aus Patientensicht dringend erforderlich und unbedingt strukturiert weiterzuführen, damit die in die Projekte eingeflossenen Mittel des Innovationsfonds schließlich für alle Versicherten positive Wirkung entfalten können. Eine konsentierte Forschungs- und Wissenschaftsförderung sowie konsentierte Empfehlung zur Übertragung in die Regelversorgung könnte - neben den eigentlichen inhaltlichen Verbesserungen der Versorgung - auch zu einer wirksameren Arbeit der Selbstverwaltung und effizienteren Zusammenarbeit aller Beteiligten beitragen. Die Prozesse der Übertragung in die Regelversorgung müssen dafür jedoch dringend geregelt werden.