Bedarfsplanung der Kassenärzte verbessert

16.05.2019

Berlin, 16.05.2019. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat eine umfassende Änderung der Bedarfsplanungs-Richtlinie beschlossen und dabei auch wesentliche Forderungen der Patientenvertretung im G-BA aufgenommen. Die Patientenvertretung begrüßt die Änderung der Bedarfplanungs-Richtlinie.

Bedarfsplanung der Kassenärzte verbessert

© pixabay.com/Martin Buedenbender

Mit der Neufassung der Bedarfsplanungsrichtlinie werden Alter, Geschlecht und die regionale Krankheitslast bei der Festlegung der Einwohner-Arzt-Verhältniszahlen berücksichtigt. Auch in Hinblick auf den barrierefreien Zugang zu Arztpraxen hat der G-BA mehrere Regelungsvorschläge der Patientenvertretung aufgenommen.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung der Patientenvertretung
Pressemitteilung des G-BA
Bedarfplanungs-Richtlinie