Antrag zum Einsatz von Wechselstromhauben erfolgreich
20.03.2020
Der Einsatz von Wechselstromhauben bei bösartigen Hirntumoren zusätzlich zur derzeitigen Standardbehandlung wird zur Kassenleistung. Am 20.03.2020 wurde beschlossen, die Methode Tumortherapiefelder (TTF) im Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung aufzunehmen.
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