Der lange Weg zur Liposuktion
18.01.2018
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Erprobungsstudie zur Liposuktion bei Lipödem beschlossen.
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Nachdem
im Juli 2017 der Antrag der Patientenvertretung zur Aufnahme der Liposuktion in
den Leistungskatalog der Krankenkassen abgelehnt wurde, hat der G-BA nun die
Eckpunkte einer Studie zur Erprobung der Methode beschlossen. Die
Patientenvertretung konnte sich dabei mit Ihrer Forderung nach der komplexen
physikalischen Entstauungstherapie (KPE) als Vergleichsbehandlung nicht durchsetzen.
Auch kritisierte sie, dass die Erprobungsstudie durch die 7-monatige
Vorbehandlung (Run-In-Phase) und die lange Nachbeobachtungszeit von zusätzlich
24 Monaten nach bereits 12 Monaten Studiendauer unnötig lang dauern wird. Die
Patientenvertretung hatte gegen den Beschluss der Erprobungsrichtlinie
gestimmt, da für sie der Nutzen der Liposuktion belegt ist.
Der
G-BA wird in einem nächsten Schritt das öffentliche Vergabeverfahren zur
Auswahl einer unabhängig wissenschaftlichen Institution, die die
Erprobungsstudie durchführt und auswertet, einleiten. Erst nach der Auswahl
dieser Institution, der Genehmigung durch eine Ethikkommission und den
Vorbereitungen für eine klinische Studie, kann mit der Rekrutierung von
Patientinnen begonnen werden.
Der
Beginn der Studie wird sich daher noch lange hinauszögern. Wann Ergebnisse
vorliegen werden, ist unklar.