Einführung eines organisierten Darmkrebsfrüherkennungsprogramms

19.07.2018

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Richtlinie zum organisierten Darmkrebsfrüherkennungsprogramm beschlossen.

Einführung eines organisierten Darmkrebsfrüherkennungsprogramm

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Der G-BA wurde 2013 vom Gesetzgeber beauftragt, innerhalb von drei Jahren das bestehende Krebsfrüherkennungsprogramm für Darmkrebs ab 55 Jahren in ein organisiertes Programm (oKFE) zu überführen. Nach 5-jähriger Beratung wurde die Richtlinie jetzt beschlossen. Versicherten steht das Programm erst zur Verfügung, wenn der Bewertungsausschuss über die Höhe der Vergütung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) innerhalb von sechs Monaten entschieden hat. In der Zwischenzeit werden die bisherigen Leistungen zur Früherkennung von Darmkrebs gemäß der jetzigen Krebsfrüherkennungsrichtlinie weiterhin erstattet.

Mit der Einführung des organisierten Programms bekommen Versicherte zukünfitg regelmäßig alle 5 Jahre eine Einladung zur Darmkrebsfrüherkennung. Zusätzlich herhalten sie Informationen über Nutzen und Risiken der Untersuchungen, zum Datenschutz, über Widerspruchsrechte sowie Informationen zur Programmbeurteilung. Zur Früherkennung von Darmkrebs können, wie bisher, Tests auf nicht sichtbares Blut im Stuhl (iFOBT) und Darmspiegelungen (Koloskopie) in Anspruch genommen werden. Aufgrund wissenschaftlicher Daten wurde das Anspruchsalter von Männern für eine Darmspiegelung auf 50 Jahre herabgesetzt.

Folgende wesentliche Anliegen der Patientenvertretung wurden nicht in die neue Richtlinie aufgenommen:

  • Senkung des Anspruchsalters zur Koloskopie bei Männern auf 45 Jahre und bei Frauen auf 50 Jahre
  • Aufnahme einer dritten Koloskopie im Verlauf des Lebens für Männer und Frauen sowie abweichende Zeitintervalle für die Inanspruchnahme des iFOBT
  • Aufnahme eines Hinweises auf familiäre Krebserkrankungen im Einladungsschreiben

Weiterführende Informationen:
Beschlussdokumente G-BA
Pressemitteilung der maßgeblichen Patientenorganisationen
Pressemitteilung des G-BA