Screening auf Bauchaortenaneurysmen kann zum 1. Januar 2018 starten

27.11.2017

Alle männlichen Versicherten ab 65 Jahren haben ab dem 1. Januar 2018 Anspruch auf eine Ultraschalluntersuchung zur Früherkennung einer erweiterten Bauchschlagader. Die Untersuchung soll eine gefährliche Erweiterung der Bauchschlagader frühzeitig entdecken. Das Screening können Hausärzte, Urologen, Internisten, Chirurgen und Radiologen durchführen.

Zum 13.06.2017 trat die Richtlinie "Ultraschallscreening auf Bauchaortenaneurysmen" auf Antrag der Patientenvertretung in Kraft. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) haben die Frage der ärztlichen Vergütung jetzt geregelt. Zum 1. Januar kann daher die Richtlinie in der Versorgung umgesetzt werden.

Den Anspruchsberechtigten steht außerdem eine schriftliche Informationsbroschüre zur Verfügung. Diese Broschüre informiert über den Grund, den Ablauf und die Folgen die sich aus der Untersuchung ergeben können. Mit Hilfe dieser Informationen wird der Teilnehmer dabei unterstützt, die Vor- und Nachteile einer Teilnahme abzuwägen und eine informierte Entscheidung zu treffen.

Die Broschüre finden Sie hier:
Link zur Versicherteninformation