Vermeidung von Bestrahlung von Kindern bei Armbrüchen durch Ultraschall beschlossen - Antrag der Patientenbeteiligung erfolgreich

17.10.2024

Zukünftig werden Kinder und Jugendliche bei einem Bruch der Ober- oder Unterarme nicht mehr sofort geröntgt. Die erste Diagnostik erfolgt stattdessen durch einen Ultraschall (Sonographie). Dies hat der Gemeinsame Bundeausschuss am 17.10.2024 beschlossen. Der G-BA folgt damit dem Antrag der Patientenbeteiligung und einem unparteiischen Mitglied des Gemeinsamen Bundesausschusses vom Oktober 2022 eine unnötige Bestrahlung von Kindern bei der Diagnostik von Frakturen der oberen Extremitäten zu vermeiden und stattdessen die Diagnostik im ersten Schritt mittels Ultraschall durchzuführen.

Arzt versorgt den Arm eines Patienten/einer Patientin

© pexels.com/cottonbro studio

Mit der Aufnahme des Ultraschalls als neue ambulante Kassenleistung können nun auch Notfallambulanzen oder Facharztpraxen, die nicht über ein Röntgengerät verfügen, einen Verdacht auf einen Armbruch bei Kindern abklären und damit schneller agieren.

Die vorgesehene Ultraschalluntersuchung zur Erstdiagnostik bringt noch weitere Vorteile für die Betroffenen. Schmerzen werden durch die als angenehmer empfundene Haltung bei der Sonographie reduziert. Zudem können Eltern während der Diagnostik durch den Arzt anwesend sein, das Kind beruhigen und somit Stress reduzieren.

Eins von fünf Kindern erleidet im Kindesalter oder seiner Jugend einen Knochenbruch. Bis zu 20 Prozent dieser Brüche sind Frakturen des Unterarms. Bisher wurde bei Verdacht eines Knochenbruchs auch bei Kindern und Jugendlichen in der Regel die Röntgendiagnostik eingesetzt. Weil diese im Vergleich zu Erwachsenen eine besondere Empfindlichkeit bei einer Bestrahlung aufweisen, muss jede Anwendung sehr gut abgewogen werden. In vielen Fällen ist die Röntgendiagnostik zur Feststellung von Frakturen der Arme überflüssig und kann bereits durch einen unauffälligen Sonographie-Befund abgewendet werden. Selbst wenn ein Bruch erkennbar ist, kann in einigen Fällen, je nach Therapieansatz, die radiologische Diagnostik verzichtbar sein. Ist das Ergebnis unklar, schließt sich an den Ultraschall auch in Zukunft die Diagnostik durch Röntgenstrahlen an.

Die Patientenbeteiligung begrüßt den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses.

Weitere Informationen:

Antrag der Patientenvertretung vom 31. Oktober 2022