Psychotherapeutische Versorgung für Menschen mit geistiger Behinderung

18.10.2018

Patientenvertretung setzt sich erfolgreich für Änderung der Psychotherapie-Richtlinie ein

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute neue Regelungen zur verbesserten Versorgung von Menschen mit geistiger Behinderung beschlossen. Mit den Änderungen in der Psychotherapie-Richtline wurden die bestehenden Barrieren in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung für Menschen mit geistiger Behinderung beseitigt. Der erneuten Beratung der Richtlinie waren entscheidende Verbesserungsvorschläge der Patientenvertretung (insbesondere durch die Deutsche Gesellschaft für seelische Gesundheit bei Menschen mit geistiger Behinderung e. V. - DGSGB - und der Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V.) vorangegangen.

Menschen mit geistiger Behinderung können, wie alle anderen Menschen auch, an psychischen Störungen erkranken. Oft sind an die psychotherapeutische Behandlung dann allerdings besondere Anforderungen an die Bedürfniss geknüpft, damit der Zugang gleichermaßen wie für Menschen ohne Behinderung gewährleistet werden kann.

Mit den Änderungen steht für Menschen mit geistiger Behinderung im Rahmen der ambulanten Psychotherapie nun zukünftig ein zusätzliches Zeitkontingent zur Verfügung. Psychotherapeutische Sprechstunden werden um vier, probatorische Sitzungen um zwei Einheiten erweitert. Zudem wird stärker auf die Notwendigkeit geachtet, dass bei Menschen mit geistiger Behinderung oft zusätzliche Bezugspersonen in die Behandlungen einbezogen werden müssen. In der Einzel- oder Gruppentherapie werden diese Bezugspersonen – anders als bei Erwachsenen ohne Behinderung - künftig nun nicht mehr auf das Gesamtkontingent angerechnet. Alle Personen mit einer Diagnose des Abschnittes „Intelligenzstörungen“ (auf Basis des ICD 10) können die zusätzlichen Leistungen künftig in Anspruch nehmen.

Die Patientenvertretung begrüßt die beschlossenen Änderungen, sieht aber auch weiterführenden Handlungsbedarf in der Verbesserung der Versorgungsstruktur. So sollten die spezifischen Bedürfnisse von Menschen mit geistiger Behinderung bereits in die Ausbildung von Psychotherapeuten einfließen und zusätzliche Anreize für die Behandlung geschaffen werden.

Weiterführende Informationen:

Beschluss des G-BA
Pressemitteilung der Patientenvertretung
Pressemitteilung des G-BA
Psychotherapie-Richtlinie