Anspruch auf Zweitmeinung bei lokalem Prostatakrebs beschlossen
19.09.2024
Der G-BA hat auf Antrag der Patientenvertretung die Beratung und Information zu Eingriffen bei lokal begrenztem Prostatakarzinom ohne Metastasen in die Zweitmeinungs-Richtlinie aufgenommen. Zudem ist die Entwicklung einer patientenverständlichen Entscheidungshilfe eingeleitet worden. Betroffene mit der ärztlichen Empfehlung eines Eingriffs (Entfernung der Prostata oder Strahlentherapie) müssen zukünftig von der Ärztin oder dem Arzt, die bzw. der den Eingriff empfiehlt, darauf hingewiesen werden, dass sie das Recht haben, eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung einzuholen. Der Patient ist zudem auf die Entscheidungshilfe hinzuweisen. Die neue Regelung gilt voraussichtlich ab dem 1. April 2025.
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Die Patientenvertretung hatte dafür votiert, dass auch bei der Empfehlung zur „Aktiven Überwachung“ durch einen Arzt oder eine Ärztin verbindlich auf das Recht auf Einholung einer Zweitmeinung hinzuweisen ist. Dem ist der G-BA nicht gefolgt.
Grundsätzlich können interessierte Betroffene allerdings auch bei der Empfehlung zur „Aktiven Überwachung“ auf die Entscheidungshilfe zugreifen. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) wird die Entscheidungshilfe nach Fertigstellung auf seiner Webseite veröffentlichen (www.iqwig.de). Die Betroffenen können diese nutzen und bei Bedarf einen Urologen oder Strahlentherapeuten ihrer Wahl für ein Zweitmeinungsgespräch aufsuchen. Die Liste erfahrener zweitmeinungsberechtigter Fachärztinnen und Fachärzte wird öffentlich über die Website des ärztlichen Bereitschaftsdienstes www.116117.de/zweitmeinung zugänglich sein.
Das Prostatakarzinom ist eine bösartige Tumorerkrankung, die vom Drüsengewebe der Vorstehdrüse, der Prostata, ausgeht. Laut Robert-Koch-Institut ist sie die häufigste Krebserkrankung und die dritthäufigste Krebstodesursache bei Männern in Deutschland. Durch eine verbesserte Früherkennung wird das Prostatakarzinom oft in einem frühen Stadium entdeckt. Wenn der Prostatakrebs noch nicht gestreut hat, stehen viele Betroffene nach der Diagnose vor der Entscheidung, welcher Behandlung sie sich unterziehen sollen. Es gibt mehrere Behandlungsstrategien, die in Frage kommen können. Die Prostata kann operativ entfernt werden (Prostatektomie). Der Tumor kann bestrahlt werden. Dabei kann entweder die sogenannte perkutane Strahlentherapie, bei der die Bestrahlung von außen erfolgt, angewandt werden oder die sogenannte Brachytherapie, bei der die Strahlenquelle entweder direkt in den Tumor oder in unmittelbarer Nähe zum Tumor eingebracht wird. Neben diesen Behandlungsoptionen kann aber auch eine sogenannte „Aktive Überwachung“ in Frage kommen. Bei dieser wird der Tumor durch den behandelnden Arzt oder die behandelnde Ärztin engmaschig kontrolliert.
Nicht immer ist eine invasive Behandlungsoption erforderlich. Mögliche Nebenwirkungen der Operation sind insbesondere Harninkontinenz und Impotenz. Entscheidungshilfe und Zweitmeinung sollen den Patienten helfen, die verschiedenen Behandlungsoptionen besser abzuwägen.
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