Personalausstattung in psychiatrischen Einrichtungen: Bedarf für Menschen mit Intelligenzminderung kann in Budgetverhandlungen berücksichtigt werden

18.06.2025

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat durch eine Anpassung seiner „Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie“ (PPP-RL) gleich mehrere Neuerungen auf den Weg gebracht. Unter anderem erhalten Einrichtungen, die Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen versorgen, nun die Möglichkeit, den erhöhten Versorgungsaufwand bei den Budgetverhandlungen vor Ort geltend zu machen. 
Die Patientenvertretung begrüßt die Flexibilisierung durch die neuen Regelungen sowie die gesonderte Berücksichtigung von Einrichtungen, die sich der Versorgung von psychisch Erkrankten mit Intelligenzminderung widmen. Dennoch bleibt ein Wehrmutstropfen.

weibliche Pflegekraft spricht einfühlsam mit einem jungen Mann mit verminderter Intelligenz

© istockfoto.com/Ivan Pantic

Bereits seit Jahren hat sich die Patientenvertretung für klare Vorgaben bei der Versorgung von psychisch kranken Menschen mit verminderter Intelligenz eingesetzt. Durch bisherige Mindestvorgaben ist der Behandlungsbedarf dieser Personengruppe keinesfalls abgedeckt. Pflege und Betreuung erfordern einen höheren und auch anderen Personalaufwand, um eine qualitativ hochwertige Versorgung und Behandlung dieser speziellen Patientengruppe sicherzustellen. Geschultes Personal benötigt dafür Zeit, Geduld und Einfühlungsvermögen, um das Vertrauen dieser Patientinnen und Patienten aufzubauen und so die Versorgung zu ermöglichen. Schon jetzt setzen Kliniken ihr Personal dafür übergreifend auch aus anderen Bereichen ein - Personal, das dann an anderer Stelle fehlt.

Neue Mindestvorgaben für Personal zur Versorgung von psychisch Erkrankten mit Intelligenzminderung und eindeutige Bezugspunkte hätten für mehr Klarheit, insbesondere für die Verhandlungen über das erforderliche Personal bei Budgetvereinbarungen gesorgt. Die Patientenvertretung hatte dafür einen eigenen Behandlungsbereich vorgeschlagen, der die erforderliche Ausstattung des Personals abbildet. Dies wurde leider nicht berücksichtigt. Die Verhandlungen über das Budget von Personalschlüsseln für diesen speziellen Personenkreis, so wie sie nach den neuen Regelungen zukünftig vorgesehen sind, werden, so befürchtet die Patientenvertretung, nun allein dem Geschick der Kliniken überlassen. Dies kann ein Vorteil sein, wenn die Verhandlungen gut geführt werden. Die Hoffnung bleibt, dass kleinere Kliniken dabei nicht auf der Strecke bleiben und nur spezialisierte Zentren von den eigenen Budgetverhandlungen profitieren. Grundsätzlich ist die neue Regelung einer erster Schritt, um die bestmögliche Versorgung für psychisch erkrankte Personen mit verminderter Intelligenz sicherzustellen. Ob dies so gelingt, bleibt abzuwarten.

Inkrafttreten und rechtliche Prüfung
Der Beschluss zur Anpassung der Personalbemessungsrichtlinie (PPP-RL) wird zunächst durch das Bundesministerium für Gesundheit rechtlich geprüft. Nach erfolgreicher Prüfung und Nichtbeanstandung sowie Veröffentlichung im Bundesanzeiger tritt die Regelung zum 1. Januar 2026 in Kraft.