G-BA erweitert Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf um Periodische Lähmung
20.02.2025
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Diagnose G72.3 Periodische Lähmung in die Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf aufgenommen. Damit erhalten betroffene Patientinnen und Patienten künftig einen erleichterten Zugang zu Physiotherapie und Ergotherapie, um die Muskelkraft und Funktionsfähigkeit langfristig zu erhalten.

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Die Periodische Lähmung ist eine seltene, genetisch bedingte Muskelerkrankung, die in der Kindheit oder Jugend beginnt. Sie äußert sich durch wiederkehrende Episoden schlaffer Lähmungen, die von wenigen Stunden bis zu mehreren Tagen andauern können. Diese Lähmungen betreffen vor allem die Extremitätenmuskulatur und können je nach Auslöser – wie körperlicher Anstrengung, kohlenhydratreichen Mahlzeiten, Stress oder Kälte – in Häufigkeit und Schwere variieren. Bei einigen Betroffenen entwickelt sich mit der Zeit eine chronische Myopathie, die zu einer dauerhaften Muskelschwäche führen kann.
Eine heilende Therapie existiert nicht, weshalb die Behandlung vor allem auf die Linderung der Symptome und den Erhalt der Muskelkraft abzielt. Neben medikamentösen Maßnahmen und einer Anpassung des Lebensstils spielt eine regelmäßige Physiotherapie eine entscheidende Rolle. Die aktuelle S1-Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Neurologie vom 15. Dezember 2023 empfiehlt ausdrücklich eine lebenslange physiotherapeutische Behandlung, um eine zunehmende Muskelschwäche und Gelenkschäden zu vermeiden.
Der G-BA folgte dieser wissenschaftlichen Einschätzung und nahm die Diagnose G72.3 Periodische Lähmung nach einer Überprüfung in die Anlage 2 der Heilmittel-Richtlinie auf, nachdem die Patientenvertretung aufgrund von Hinweisen aus der themenbezogenen Selbsthilfe einen Antrag auf Ergänzung der Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf nach § 32 Absatz 1a SGB V gestellt hatte.
Durch die Aufnahme wird es für betroffene Patientinnen und Patienten mit einer periodischen Lähmung nun einfacher, eine kontinuierliche und bedarfsgerechte physiotherapeutische und ergotherapeutische Behandlung zu erhalten. Dies sichert die Behandlungskontinuität der Betroffenen und entlastet die verordnenden Ärztinnen und Ärzte im Falle einer Wirtschaftlichkeitsprüfung.
Link zum Beschluss: https://www.g-ba.de/beschluesse/7086/