Langfristige Heilmittelversorgung - Lymphödeme ab Schweregrad II

16.03.2017

Patientenvertretung erreicht Aufnahme des Lymphödems in die Liste der langfristigen Heilmittelbedarfe ab Stadium II

Das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) hat die endgültige Fassung der ICD-10-GM Version 2017 mit Wirkung zum 1. Januar 2017 veröffentlicht. In Folge der Änderungen sind in der Anlage 2 zur Heilmittel-Richtlinie: Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf nach § 32 Abs. 1a SGB V Anpassungen notwendig. Der ICD-10-GM 2017 ermöglicht erstmalig eine differenzierte und Stadien bezogene Abbildung des Lymphödems. Sowohl angeborene als auch erworbene Lymphödeme werden jetzt in drei Schweregrade eingeteilt.

Auf der Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf nach § 32 Abs. 1a SGB V (Anlage 2 der Heilmittel-Richtlinie) war mit Wirkung ab 01.01.2017 bisher das "Lymphödem Stadium III (Elephantiasis)" ohne weitere Benennung einer ICD-10 gelistet.

Nun erfolgte eine erneute Überprüfung, welche Diagnosen bei Erkrankungen des Lymphsystems einen langfristigen Heilmittelbedarf aufweisen und in Hinblick auf die neue DIMDI-Klassifikation angepasst werden müssten. Durch den Einsatz der Patientenvertretung wurde nun zusätzlich zu den neuen Differenzierungen der Schweregrad II aufgenommen.

Lymphödeme, sowohl des Stadium II als auch des Stadium III, schränken die Betroffenen in ihrer Lebensführung stark ein. Schmerzen, begrenzte Bewegungsfähigkeit, körperliche Schwäche und ein entstelltes Körperbild beeinflussen die Lebensqualität von Patienten negativ. Die adäquate, konsequente und fortlaufende Therapie mit Manueller Lymphdrainage als Bestandteil der Kombinierten Physikalischen Entstauungsbehandlung (KPE) ist für Patienten ab Stadium II eine wichtige Maßnahme, um Verschlechterungen zu verhindern und Komplikationen zu vermeiden.

Nach Beschluss des G-BA vom 16.03.2017 sind folgende Diagnosen im Bereich Lymphödem demnächst in der Anlage 2 gelistet:

  • I89.01 Lymphödem der oberen und unteren Extremität(en), Stadium II
  • I89.02 Lymphödem der oberen und unteren Extremitäten, Stadium III
  • I89.04 Lymphödem, sonstige Lokalisation, Stadium II
  • I89.05 Lymphödem, sonstige Lokalisation, Stadium III
  • I97.21 Lymphödem nach (partieller) Mastektomie (mit Lymph-adenektomie), Stadium II
  • I97.22 Lymphödem nach (partieller) Mastektomie (mit Lymph-adenektomie), Stadium III
  • I97.82 Lymphödem nach medizinischen Maßnahmen am axillären Lymphabflussgebiet, Stadium II
  • I97.83 Lymphödem nach medizinischen Maßnahmen am axillären Lymphabflussgebiet, Stadium III
  • I97.85 Lymphödem nach medizinischen Maßnahmen am inguinalen Lymphabflussgebiet, Stadium II
  • I97.86 Lymphödem nach medizinischen Maßnahmen am inguinalen Lymphabfluss-gebiet, Stadium III
  • C00- C97 Bösartige Neubildungen
  • Q82.01 Hereditäres Lymphödem der oberen und unteren Extremität(en), Stadium II
  • Q82.02 Hereditäres Lymphödem der oberen und unteren Extremitäten Stadium III
  • Q82.04 Hereditäres Lymphödem, sonstige Lokalisation, Stadium II
  • Q82.05 Hereditäres Lymphödem sonstige Lokalisationen Stadium III

Wichtiger Hinweis:

Auch bei einem Lymphödem mit Stadium I ist es selbstverständlich weiterhin möglich, Heilmittel nach den üblichen Vorgaben der Heilmittel-Richtlinie zu verordnen. Die Aufnahme einer Diagnose auf die Liste zum langfristigen Heilmittelbedarf nach § 32 Abs. 1a SGB V ermöglicht darüber hinaus lediglich, dass bei diesen Diagnosen keine Genehmigung von der Krankenkasse eingeholt werden muss, wenn der Arzt oder die Ärztin eine Verordnung außerhalb des Regelfalls ausstellt.

Weitere Informationen zum langfristigen Heilmittelbedarf finden Sie in der Patienteninformation des G-BA zur Genehmigung eines langfristigen Heilmittelbedarfs: Link