Neues Heilmittel: Nagelspangenbehandlung

01.07.2022

Die Versorgung mittels Nagelkorrekturspangen ist bisher nur eine ärztlich erbringbare Leistung. Es besteht jedoch vielerorts die Problematik, eine Ärztin oder einen Arzt zu finden, die oder der eine Nagelspangenbehandlung durchführt. Bereits am 17.02.2022 hat der G-BA die Behandlung von eingewachsenen Nägeln (Unguis incarnatus) mittels Nagelkorrekturspangen durch Podologinnen und Podologen als neues Heilmittel in die Heilmittel-Richtlinie aufgenommen.  Ab dem 1. Juli 2022 steht diese Leistung jetzt zur Verfügung. Damit wird es hoffentlich für Patientiennen und Patienten leichter, eine Nagelspangenbehandlung zu erhalten, denn die Alternative ist häufig nur eine chirurgische Maßnahme.

Die Nagelspangenbehandlung kann in enger Abstimmung mit der verordnenden Ärztin bzw. mit dem verordnenden Arzt in allen Stadien der Erkrankung durchgeführt werden (Stadien 1, 2 und 3). Ziel ist die Entlastung des Weichteilgewebes, Förderung oder Wiederherstellung eines physiologischen Nagelwachstums und Rückführung in eine natürliche Nagelform, um ein Fortschreiten des Einwachsens in das umliegende Gewebe oder des Entzündungsprozesses zu verhindern. Im Stadium 2 und  3 sind zusätzliche Ziele der Nagelspangenbehandlung, eine Zunahme der Verletzung der Hautoberfläche durch das weitere Einwachsen des Zehennagels zu verhindern sowie einer Chronifizierung der Entzündung entgegenzuwirken oder eine solche zu lindern.

Fußbehandlung

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