Vermeidung frühkindlicher Karies
17.01.2019
Neufassung der Richtlinie über die Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten beschlossen
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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute die Neufassung der Richtlinie über die Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten beschlossen. Künftig bieten Zahnärzte nun bereits für Kinder zwischen dem 6. bis zum vollendeten 33. Lebensmonat insgesamt drei Zahn-Vorsorgeuntersuchungen an. In Kraft tritt die Neufassung am Tag nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger, frühestens allerdings am 1. Juli 2019. Bisher waren Früherkennungsuntersuchungen beim Zahnarzt für Kinder erst zu einem späteren Zeitpunkt, ab dem dritten Lebensjahr, vorgesehen. In den ersten zwei Jahren erfolgten die Untersuchungen von Mundschleimhaut und Zähnen durch den Kinderarzt. Bei Auffälligkeiten wurden die Kinder dann zum Zahnarzt überwiesen.
Die Patientenvertretung sieht einige Neuerungen der Richtlinie kritisch. Mit der Schaffung neuer Zahn-Vorsorgeuntersuchungen würden die eigentliche Zielgruppe und das eigentliche Ziel verfehlt. Denn das Ziel sei vor allem, frühkindliche Karies in allen Familien unterschiedlicher sozialer Strukturen zu verhindern. Durch den jetzt gefassten Beschluss würden nun nicht alle Kinder gleichermaßen erreicht. Die Patientenvertretung hatte sich daher dafür eingesetzt, vorhandene Maßnahmen der Gruppenprophylaxe, insbesondere in Kindertagesstätten, auszubauen, denn dort steige die Betreuungsquote von Kindern im Krippenalter immer stärker an.
Die Patientenvertretung betont zudem, dass die U-Untersuchungen (Gelbes Heft) in den Kinderarztpraxen bereits etabliert seien. Zahnärztliche Vorsorge würde damit jetzt schon auch die Kinder erreichen, bei denen die Eltern weniger Wert auf die individuelle zahnärztliche Prophylaxe legen. Die Patientenvertretung kritisiert, dass alle Eltern nun auch noch zusätzlich regelmäßig ab dem 6. Lebensmonat mit ihrem Kind zum Zahnarzt gehen sollen, unabhängig von den bereits erfolgten Untersuchungen und Empfehlungen des Kinderarztes. Hier hätte, nach Auffassung der Patientenvertretung eher die Zusammenarbeit zwischen Kinderärzten und Zahnärzten weiter verstärkt werden sollen. Die Schaffung dieser nun vorgesehenen Parallelstrukturen in der Vorsorge durch Untersuchungen von sowohl Kinderarzt als auch Zahnarzt sei dafür nicht der richtige Weg.
Die neuen Beratungen gehen auf das Präventionsgesetz aus dem Jahr 2015 zurück. Der Gesetzgeber hatte den G-BA darin beauftragt, die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen zur Vermeidung von frühkindlicher Karies auszugestalten.
Pressemittelung der maßgeblichen Patientenorganisationen
Richtlinie über die Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten