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News
21.08.2025
Ambulante Psychotherapie: Zugang für Suchtkranke weiter nur bei Abstinenz
Gemeinsame Pressemitteilung der Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss. G-BA hält an...

News
21.08.2025
Patientenvertretung begrüßt Vorstoß zur Mindestmengenregelung bei Morbus Hirschsprung-Operationen
Gemeinsame Pressemitteilung der Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss. Die Patientenvertretung begrüßt den...

News
13.08.2025
Patientenorganisationen warnen: Länderklage gegen Mindestmengen gefährdet Versorgungsqualität
Gemeinsame Pressemitteilung der Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss. Die Maßgeblichen Patientenorganisationen...
Anträge
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15.05.2025
Vitamin B12-Mangel bei Neugeborenen
Früherkennung von einem Vitamin B12-Mangel bei NeugeborenenIn Bearbeitung

24.02.2025
Erweiterte Krankenbeobachtung: Schließung der Versorgungslücke
HKP-RL Überprüfung besonderer Versorgungskonstellationen schwerkranker MenschenWir sind allerdings diejenigen (...und häufig die einzigen), die die wirkliche Versorgungssituation kennen. Das wird immer wieder deutlich. Und das ist unsere Stärke!
Unser Leitbild
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Die Interessensvertretung der Patientinnen und Patienten.
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Das bestverfügbare Wissen nutzen.
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Gemeinschaftliche Zusammenarbeit.
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Die Patientensicherheit und -versorgung verbessern.
Patientenbeteiligung und maßgebliche Patientenorganisationen
Patientenbeteiligung im G-BA bedeutet, dass die Erfahrungen von Patientinnen und Patienten in die Bewertungen und Entscheidungen des G-BA eingehen. Sie werden von Betroffenen zu Beteiligten. Durch die Patientenbeteiligungsverordnung wurden vier „für die Wahrnehmung der Interessen der Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen auf Bundesebene maßgebliche Organisationen“ bestimmt. Diese haben gemäß § 140f SGB V (Sozialgesetzbuch Fünftes Buch) qualifizierte Mitberatungs- und Antragsrechte.
Neben der Patientenbeteiligung im G-BA wurden Mitberatungsrechte in vielen anderen Gremien des Gesundheitswesens auf Bundes- und auf Landesebene eingeräumt.
Um das Mitberatungsrecht in den Gremien des G-BA wahrzunehmen, benennen die Organisationen einvernehmlich sachkundige Personen: die Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter.
Folgende vier Patienten- und Selbsthilfeorganisationen erfüllen die Anforderungen der Patientenbeteiligungsverordnung und sind daher als maßgebliche Organisationen auf Bundesebene zur Wahrnehmung der Beteiligungsrechte benannt:
- der Deutsche Behindertenrat
- die Bundesarbeitsgemeinschaft der PatientInnenstellen,
- die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. und
- der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Finden Sie hier alle Sprecherinnen und Sprecher der Patientenvertretung im G-BA!
Die Patientenvertretung im G-BA
Die Patientenvertretung hat in den Gremien des G-BA qualifizierte Mitberatungs- und Antragsrechte, jedoch kein Stimmrecht. Die maßgeblichen Patientenorganisationen entsenden derzeit ca. 250 Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter in aktuell ca. 120 Gremien des G-BA.
Abschließende Beschlüsse fasst der G-BA im Plenum in öffentlicher Sitzung. Auch dort nehmen Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter die Beteiligungsrechte wahr.
Das Beschlussgremium besteht aus 13 Mitgliedern:
- Ein unparteiischer Vorsitzender sowie zwei weitere unparteiische Mitglieder (Unparteiische)
- Fünf vom GKV-Spitzenverband benannte Mitglieder
- Zwei von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) benannte Mitglieder
- Zwei von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) benannte Mitglieder
- Ein von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) benannte Mitglied

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20 Jahre Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss
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Anliegen an die Patientenvertretung - die Antragstellung beim G-BA
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Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter beim G-BA