Kontinuierliche Zuckermessung im Unterhautfettgewebe (CGM)

16.06.2016

Diabetikerinnen und Diabetiker, die einer intensivierten Insulinbehandlung bedürfen, können nunmehr Real-Time- Messgeräte zur kontinuierlichen interstitiellen Glukosemessung (rtCGM) mit Alarmfunktion durch ihre Krankenkasse erstattet erhalten. Einen entsprechenden Beschluss fasste der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag in Berlin.

Mit der rtCGM können die Blutglukoseselbstmessungen verringert und die Stoffwechsellage langfristig verbessert werden, ohne dass dabei das Risiko schwerer Unterzuckerungen in Kauf genommen werden muss. Dies gilt insbesondere dann, wenn die festgelegten individuellen Therapieziele zur Stoffwechseleinstellung ohne die Nutzung der rtCGM nicht erreicht werden können.

Die Patientenvertretung hatte sich in den Beratungen nachdrücklich und erfolgreich dafür eingesetzt, dass Patientinnen und Patienten, die einer intensivierten Insulintherapie bedürfen, die rtCGM erhalten können und die Erstattung somit nicht auf Typ I Diabetiker beschränkt bleibt.

Auch die Anwendung der rtCGM mit bestimmten qualitätssichernden Vorgaben war ein Anliegen der Patientenvertretung. Festgelegt ist etwa, dass die einsetzbaren Messgeräte als rtCGM zugelassen sein müssen und über eine Alarmfunktion mit individuell einstellbaren Glukosegrenzwerten verfügen. Werden beim Einsatz des Gerätes personenbezogene Daten verwendet, so muss sichergestellt sein, dass hierauf kein Zugriff durch Dritte, insbesondere durch Hersteller, möglich ist.

Der Beschluss tritt erst nach Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. Beschlusstext und Tragende Gründe sind auf den Internetseiten des G-BA veröffentlicht.

Link zum Beschluss des G-BA

Link zur Nutzenbewertung durch das IQWiG