Liposuktion noch lange nicht Kassenleistung

20.07.2017

Nach langen Beratung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute gegen den Antrag zur Aufnahme der Liposuktion (Fettabsaugung) als Kassenleistung entschieden. Es wurde jedoch ein Potenzial für einen Nutzen der Liposuktion anerkannt. Eine Erprobungsstudie soll nun den Nutzen der Methode belegen.

Die Patientenvertretung konnte sich mit Ihrem Antrag zur Aufnahmen der Liposuktion in den ambulanten Leistungskatalog der Krankenkassen heute nicht durchsetzen. 2014 hat die Patientenvertretung den Bewertungsantrag zur Überprüfung dieser Methode gestellt, da die Liposuktion bei Lipödem die einzige wirksame Methode ist, um diese schwere Fettverteilungsstörung zu behandeln. Zudem ist sie relativ sicher und die einzige kausale Therapie der starken Schmerzen, Blutergüsse, Spannungs- und Schweregefühl der Arme und Beine und den sehr belastenden Bewegungseinschränkungen. Die Krankenkassen, Krankenhäuser und Ärzte haben Zweifel an dem Nutzen der Methode und verlangen weitere Erkenntnisse durch eine methodisch hochwertige Studie. 

Die Patientenvertretung drängt im G-BA auf einen zügigen Beschluss der Erprobungsrichtlinie, damit die Studie schnell starten kann. Einschlusskriterien und Nutzenendpunkte der Studie müssen sinnvoll gewählt werden, so dass möglichst viele Frauen einen Nutzen daraus ziehen können und Betroffenen im Rahmen der Studie die notwendige Liposuktion erhalten können. Wenn die Krankenkassen mit dem heute festgestellten Potenzial der Liposuktion beim Lipödem nun einfacher die Kosten, zumindest im stationären Bereich - auch außerhalb der Studie - übernehmen, ist dies ein Teilerfolg.