Neue Erkenntnisse bei gutartigen Tumoren der Gebärmutter?

15.12.2016

Die Patientenvertretung begrüßt den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschuss (G‑BA), eine Erprobungsstudie zur Magnetresonanztomographie-gesteuerten hochfokussierten Ultraschalltherapie zur Behandlung von Uterusmyomen (MRg-FUS) durchzuführen. Sie erhofft sich durch diese Ultraschalltherapie zur Behandlung von gutartigen Tumoren der Gebärmutter eine wirksame und weniger belastende Therapiealternative für Frauen, für die ein chirurgischer Eingriff oder eine Gebärmutterentfernung nicht in Frage kommt.

Neue Erkenntnisse bei gutartigen Tumoren der Gebärmutter?

© iStockphoto.com/ M_a_y_a

Damit die Behandlungsmethode in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgenommen und die Behandlungskosten für alle Patientinnen erstattet werden, braucht es jedoch eine positive Nutzenbewertung des G-BA.

Durch einen Antrag von zwei Medizinprodukteherstellern konnten anhand von Studien bereits Anhaltspunkte aufgezeigt werden, die belegen, dass die MRg-FUS eine mögliche Behandlungsalternative darstellt. Mit Hilfe der nun vom G-BA beschlossenen Erprobungsstudie sollen die Vor-und Nachteile der neuen Behandlungsmethode weiter erforscht werden, um eine abschließende Bewertung treffen zu können.

Der Beschluss des G-BA zur Erprobungsrichtlinie tritt mit Genehmigung durch das Bundesministerium für Gesundheit und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. Beschluss und Tragende Gründe sind auf der Internetseite des G-BA veröffentlicht.

 

Link zum Beschluss des G-BA