Akutschmerz - Beratungen über konkrete QS-Maßnahmen beginnen

20.12.2019

Der G-BA hat in seiner Sitzung am 19. Dezember 2019 die Entwicklung von zwei G-BA-Maßnahmen zum Thema Akutschmerz beschlossen.

Akutschmerz - Beratungen über konkrete QS-Maßnahmen beginnen

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Die Patientenvertretung hat beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) im Dezember 2017 den Antrag gestellt, die Strukturen (z.B. Akutschmerzdienste, Fortbildungen) und Ergebnisse der Versorgung von Patientinnen und Patienten bei Akutschmerz durch ein Qualitätssicherungsverfahren zu verbessern. Unter anderem soll mittels einer Befragung der Patientinnen und Patienten zu den von ihnen erlebten Schmerzen die Ergebnisqualität (z.B. Schmerzen unmittelbar nach der Entlassung) ermittelt werden. Einrichtungen können so klare Hinweise auf bestehendes Verbesserungspotential erhalten.

Nach 2-jähriger Beratungszeit hat der G-BA nun in seiner Sitzung am 19. Dezember 2019 die Entwicklung von zwei G-BA-Maßnahmen zum Thema Akutschmerz beschlossen:

1. Aufnahme einer Regelung zur verpflichtenden Einführung und Umsetzung von Akutschmerzmanagementkonzepten für eine angemessene postoperative Schmerztherapie und

2. die Beauftragung des IQTIG mit der Erstellung einer Konzeptstudie, welche nähere Vorschläge für die Ausgestaltung eines zukünftigen Qualitätssicherungsverfahrens liefern soll.

Die Patientenvertretung begrüßt diese Entscheidung und wird sich dafür einsetzen, dass Festlegungen zur verpflichtenden Einführung und Umsetzung von Konzepten zum Akutschmerzmanagement möglichst noch in 2020 beschlossen werden.

Pressemitteilung der Patientenvertretung

Beschluss des G-BA vom 19.12.2019