Ernährungstherapie
16.03.2017
Patientenvertretung erfolgreich: Aufnahme der ambulanten Ernährungstherapie als Heilmittel bei seltenen angeborenen schweren Stoffwechselerkrankungen und Mukoviszidose
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Am 22.01.2015 hatte der G-BA den Antrag der Patientenvertretung zur Aufnahme abgelehnt. Die Rechtsaufsicht des G-BA, das Bundesministerium für Gesundheit, hat diesen Beschluss in Hinblick auf die Nichtaufnahme bei seltenen angeborenen Stoffwechselerkrankungen und Mukoviszidose beanstandet. Daraufhin wurden die Beratungen zur Aufnahme der Ernährungstherapie als Heilmittel in die Heilmittel-Richtlinie im G-BA weiter fortgesetzt.
Qualifizierte
Therapeutinnen und Therapeuten können demnächst Betroffene und auch relevante
Bezugspersonen wohnortnah beraten. Bisher war dies nur in
Spezialambulanzen möglich. Aufgrund der Seltenheit und der Komplexität der
Erkrankungen obliegt die Verordnung des Heilmittels in der Regel Ärztinnen und
Ärzten, die auf diese Krankheiten spezialisiert sind.
Der G-BA prüft
nach drei Jahren, wie die Neuerungen in der Versorgung umgesetzt werden.
Die Änderung der Richtlinie tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.