Ernährungstherapie

16.03.2017

Patientenvertretung erfolgreich: Aufnahme der ambulanten Ernährungstherapie als Heilmittel bei seltenen angeborenen schweren Stoffwechselerkrankungen und Mukoviszidose

Ernährungstherapie

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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute im zweiten Anlauf für die Aufnahme der ambulanten Ernährungstherapie als Heilmittel bei seltenen angeborenen schweren Stoffwechselerkrankungen und Mukoviszidose gestimmt.

Am 22.01.2015 hatte der G-BA den Antrag der Patientenvertretung zur Aufnahme abgelehnt. Die Rechtsaufsicht des G-BA, das Bundesministerium für Gesundheit, hat diesen Beschluss in Hinblick auf die Nichtaufnahme bei seltenen angeborenen Stoffwechselerkrankungen und Mukoviszidose beanstandet. Daraufhin wurden die Beratungen zur Aufnahme der Ernährungstherapie als Heilmittel in die Heilmittel-Richtlinie im G-BA weiter fortgesetzt.

Qualifizierte Therapeutinnen und Therapeuten können demnächst Betroffene und auch relevante Bezugspersonen wohnortnah beraten. Bisher war dies nur in Spezialambulanzen möglich. Aufgrund der Seltenheit und der Komplexität der Erkrankungen obliegt die Verordnung des Heilmittels in der Regel Ärztinnen und Ärzten, die auf diese Krankheiten spezialisiert sind.

Der G-BA prüft nach drei Jahren, wie die Neuerungen in der Versorgung umgesetzt werden.

Die Änderung der Richtlinie tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.