Ernährungstherapie
16.03.2017
Patientenvertretung erfolgreich: Aufnahme der ambulanten Ernährungstherapie als Heilmittel bei seltenen angeborenen schweren Stoffwechselerkrankungen und Mukoviszidose
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Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat heute im zweiten Anlauf für die Aufnahme der ambulanten Ernährungstherapie als Heilmittel bei seltenen angeborenen schweren Stoffwechselerkrankungen und Mukoviszidose gestimmt.
Am 22.01.2015 hatte der GBA den Antrag der Patientenvertretung zur Aufnahme abgelehnt. Die Rechtsaufsicht des GBA, das Bundesministerium für Gesundheit, hat diesen Beschluss in Hinblick auf die Nichtaufnahme bei seltenen angeborenen Stoffwechselerkrankungen und Mukoviszidose beanstandet. Daraufhin wurden die Beratungen zur Aufnahme der Ernährungstherapie als Heilmittel in die Heilmittel-Richtlinie im GBA weiter fortgesetzt.
Qualifizierte Therapeutinnen und Therapeuten können demnächst Betroffene und auch relevante Bezugspersonen wohnortnah beraten. Bisher war dies nur in Spezialambulanzen möglich. Aufgrund der Seltenheit und der Komplexität der Erkrankungen obliegt die Verordnung des Heilmittels in der Regel Ärztinnen und Ärzten, die auf diese Krankheiten spezialisiert sind.
Der GBA prüft nach drei Jahren, wie die Neuerungen in der Versorgung umgesetzt werden.
Die Änderung der Richtlinie tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.