Heilmittel-Richtlinie: Ergänzung der Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf ab dem 1. Januar 2023

15.09.2022

Durch verschiedene Hinweise, unter anderem gemeldet durch Selbsthilfeorganisationen, zu Versorgungsproblemen mit Heilmitteln (Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie), wurde die Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf (Anlage 2 der Heilmittel-Richtlinie) um einige Erkrankungen erweitert.

Nach sorgfältiger Prüfung der Krankheitsverläufe sowie deren körperlichen Auswirkungen wird davon ausgegangen, dass bei diesen Diagnosen ein langfristiger Heilmittelbedarf besteht und eine Unterbrechung der Heilmitteltherapie zu einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes der betroffenen Patienten führen würde:

Schwere neuromuskuläre Erkrankungen

  • G60.0 Hereditäre sensomotorische Neuropathie
  • G60.8 Sonstige hereditäre und idiopathische Neuropathien
  • G70.2 Angeborene oder entwicklungsbedingte Myasthenie
  • G71.1 Myotone Syndrome
  • G71.2 Angeborene Myopathien
  • G71.3 Mitochondriale Myopathie, anderenorts nicht klassifiziert
  • G73.6* Myopathie bei Stoffwechselkrankheiten

 

Verlust von oberen und unteren Extremitäten (Amputationen)

  • Z89.3 Beidseitiger (teilweiser) Verlust der oberen Extremitäten
  • Z89.7 Beidseitiger (teilweiser) Verlust der unteren Extremitäten
  • Z89.8 Verlust von oberen und unteren Extremitäten (jede Höhe)

 

Chromosomenanomalien

  • Q93.3 Deletion des kurzen Armes des Chromosoms 4 (Wolf-Hirschhorn Syndrom)
  • Q93.5 Sonstige Deletionen eines Chromosomenteils (Angelman-Syndrom)

 

Dadurch, dass die Erkrankungen ab dem 1. Januar 2023 auf der Anlage 2 der HeilM-RL stehen, kann die behandelnde Ärztin/ der behandelnde Arzt erforderliche Heilmittel fortlaufend verordnen, solange sie medizinisch notwendig sind. Die Regelung hierzu fördert die Behandlungskontinuität  der Versicherten und entlastet die verordnenden Ärztinnen und Ärzte im Falle einer Wirtschaftlichkeitsprüfung.

Physiotherapeut mit einem Patient im Rollstuhl

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