Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung läuft zum 31.05.2020 aus
28.05.2020
Antrag der Patientenvertretung zur Verlängerung der Covid-19-Sonderregelung wurde abgelehnt
© G-BA
Die Covid-19-Sonderregelung besagt, dass Ärztinnen und Ärzte die
Arbeitsunfähigkeit von Versicherten mit Erkrankungen der oberen Atemwege
und ohne schwere Symptomatik auch nach telefonischer Befragung der
Patienten feststellen können. Diese Sonderregelung wurde immer wieder
verlängert, jetzt läuft sie zum 31. Mai 2020 aus.
Die Patientenvertretung hat am 20. Mai 2020 den Antrag gestellt, die Sonderregelung für die telefonische Krankschreibung noch bis zum 30. Juni 2020 zu verlängern, um Risokopatienten weiterhin vor einer Infektion zu schützen. Dieser Antrag wurde in einem schriftlichen Abstimmungsverfahren am 28. Mai 2020 vom G-BA abgelehnt.