Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung läuft zum 31.05.2020 aus

28.05.2020

Antrag der Patientenvertretung zur Verlängerung der Covid-19-Sonderregelung wurde abgelehnt

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

© G-BA

Die Covid-19-Sonderregelung besagt, dass Ärztinnen und Ärzte die Arbeitsunfähigkeit von Versicherten mit Erkrankungen der oberen Atemwege und ohne schwere Symptomatik auch nach telefonischer Befragung der Patienten feststellen können. Diese Sonderregelung wurde immer wieder verlängert, jetzt läuft sie zum 31. Mai 2020 aus.

Die Patientenvertretung hat am 20. Mai 2020 den Antrag gestellt, die Sonderregelung für die telefonische Krankschreibung noch bis zum 30. Juni 2020 zu verlängern, um Risokopatienten weiterhin vor einer Infektion zu schützen. Dieser Antrag wurde in einem schriftlichen Abstimmungsverfahren am 28. Mai 2020 vom G-BA abgelehnt.

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