Liposuktion bei Lipödem im Stadium III wird Kassenleistung

19.09.2019

Der G-BA hat am 19.09.2019 die Aufnahme der Liposuktion bei einem Lipödem im Stadium III im stätionären und vertragsärztlichen Bereich beschlossen. Gleichzeitig wurde eine Richtlinie über Maßnahmen zur Qualitätssicherung verabschiedet. Der Beschluss ist befristet bis 31. Dezember 2024.

Liposuktion bei Lipödem im Stadium III wird Kassenleistung

© iStock.com/Hin255

Für die Erbringung der Methode muss die Diagnose Lipödem im Stadium III vorliegen sowie die ärztliche Feststellung, dass sich die Krankheitsbeschwerden allein mit konservativen Maßnahmen nicht ausreichend lindern lassen. Das trifft zu, wenn trotz einer konservativen Therapie in Form der komplexen physikalischen Entstauungstherapie (KPE) über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten vor Indikationsstellung die Krankheitsbeschwerden mit dieser Maßnahme nicht hinreichend gelindert werden konnten. Dies muss von demjenigen Arzt/derjenigen Ärztin bestätigt werden, der oder die diese Therapie auch verordnet und die Patientin während dieser Zeit betreut hat.

Eine weitere Voraussetzung gibt es für Patientinnen mit einem Body Mass Index (BMI) von 35 oder größer. Für diese Patientinnen gilt, dass innerhalb des gesamten Therapiekonzeptes eine Behandlung der begleitenden Adipositas stattfinden muss. Nähere Ausführungen werden dazu nicht gemacht.

Grundsätzlich soll die Liposuktion nur bei Patientinnen unterhalb eines BMI von 40 durchgeführt werden. Für medizinisch begründete Ausnahmefälle schließt der G-BA die Liposuktionsbehandlung aber auch ab einem BMI von 40 nicht vollständig aus.

Im nächsten Schritt werden jetzt die Beschlüsse durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) geprüft und für den ambulanten Bereich wird durch den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) eine Abrechnungsziffer festgelegt.  Die Methode kann dadurch vorraussichtlich ab Januar 2020 von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden.

Der Einschluss der Methode ist zunächst bis zum 31. Dezember 2024 befristet. Sobald die Studienergebnisse der momentan laufenden Erprobungsstudie vorliegen wird der G-BA abschließend zur Methode für alle Stadien der Erkrankung (I-III) entscheiden.

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