Weitere Neuerungen in der Heilmittel-Richtlinie

01.01.2020

Änderung des Beschlusses vom 19. September 2019: Im September 2019 wurde eine überarbeitete Fassung der Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL) beschlossen.

Weitere Neuerungen in der Heilmittel-Richtlinie

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Neuerungen in der Heilmittel-Richtlinie ab 01.10.2020

Aufgrund von weiteren Beratungen und Hinweisen aus der Versorgung wurde am 22.11.2019 ein Änderungsbeschluss gefasst, der die Richtlinie um zwei weitere Aspekte ergänzt:

  • Aufnahme der Anlage 3 zur HeilM-RL "Anforderungen zur Änderung von Heilmittelverordnungen"
  • Ergänzung für den Indikationsbereich Lymhabflusstörungen: Zum 1. Januar 2020 ist Manuelle Lymphdrainage bei einem Lipödem Stadium I-III mit oder ohne Lymphödem verordnungsfähig

Die Anlage 3 ist eine Übersicht über Änderungs- und Korrekturmöglichkeiten von unvollständigen oder fehlerhaften Angaben auf der Verordnung. Dies soll zu gleichgerichteten Informationen aller Beteiligten beitragen. 

Ein Beispiel: Auf der Verordnung kann ein dringlicher Behandlungsbedarf durch die Ärztin/ den Arzt vermerkt werden. Die Therapie muss dann innerhalb von 14 Tagen begonnen werden, die Verordnung verliert sonst ihre Gültigkeit. Die reguläre Gültigkeit einer Verordnung (ohne eine solche Kennzeichnung) beträgt 28 Tage. Bekommt eine Patientin/ ein Patient mit einem Rezept mit driglichem Behandlungsbedarf keinen Termin innerhalb von 14 Tagen, kann nur die Ärztin/ der Arzt mit erneuter Unterschrift und Datumsangabe das Rezept ändern (siehe Anlage 3 Buchstabe e). Aus Sicht der Patientenvertretung wäre es ausreichend, eine solche Änderung durch die Therapeutin/ den Therapeuten im Einvernehmen mit der Ärztin/ dem Arzt durchzuführen. Die Position der Patientenvertretung wurde im Plenum überstimmt. 

Neben dem Beschluss vom G-BA wurde eine weitere Vereinbarung zwischen der KBV und dem GKV-Spitzenverband geschlossen: Die Diagnoseliste für Patienten mit besonderem Verordnungsbedarf wurde ebenfalls ab dem 1. Januar 2020 um das Lipödem Stadium I bis III erweitert (befristet bis zum 31. Dezember 2025). Damit ist auch der längerfristige Lymphdrainagen-Bedarf von Lipödem-Patientinnen anerkannt.

Diagnoseliste_Heilmittelbedarf_KBV_ Stand 01.01.2020