Wer wir sind
Die Patientenbeteiligung im Gemeinsamen Bundesausschuss
Um den mehr als 70 Millionen Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkassen bei Entscheidungsprozessen des Gemeinsamen Bundesausschusses eine Stimme zu geben, wurde am 1. Januar 2004 die Patientenvertretung auf Basis des § 140f Absatz 2 SGB V ins Leben gerufen. Die Stabsstelle Patientenbeteiligung beim G-BA unterstützt die Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter bei der Wahrnehmung ihres Antrags- und Mitberatungsrechts organisatorisch und inhaltlich.
Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter beim G-BA
Insgesamt nehmen aktuell cirka 290 Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter aktiv das Mitberatungsrecht im G-BA...
Sprecherinnen und Sprecher der Patientenvertretung beim G-BA
Für jeden Unterausschuss wird von den Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter ein Sprecher oder eine Sprecherin...
Maßgebliche Patientenorganisationen
Derzeit gibt es vier maßgebliche Organisationen.
Koordinierungsausschuss der Patientenvertretung
Die maßgeblichen Organisationen treffen Entscheidungen nach § 140f SGB V im Koordinierungsausschuss.
Stabsstelle Patientenbeteiligung des G-BA
Die Stabsstelle Patientenbeteiligung im G-BA unterstützt die Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter bei der...
Wir geben Patientinnen und Patienten eine Stimme
Broschüre anlässlich des 10jährigen Bestehens der Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss.
Kontakt und Anfahrt
Eine Kontaktaufnahme, z.B. zu inhaltlichen Fragen, ist über die maßgeblichen Patientenorganisationen möglich.