Lebensbedrohliche Infektionen häufiger vermeiden
© istock.com/vm
Patientinnen und Patienten können sich im Zusammenhang mit medizinischen Behandlungen, zum Beispiel im Krankenhaus, in der Arztpraxis oder in der Pflege, gefährliche Infektionen (so genannte nosokomiale Infektionen) zuziehen. Sie betreffen beispielsweise OP-Wunden, Harnwege oder die Lunge. Häufig werden die Infektionen von resistenten Krankheitserregern ausgelöst, die gegen Antibiotika unempfindlich sind. Nach Angabe des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) erkranken in Deutschland jährlich 400.000 bis
600.000 Menschen an nosokomialen Infektionen, 10.000 bis 20.000 Menschen sterben daran. Die Sepsis ist die schwerste Verlaufsform einer Infektionserkrankung. Bei 26 Prozent der Patientinnen und Patienten mit einer Sepsis endet dies tödlich. Bei einer schweren Sepsis und einem septischen Schock versterben sogar gut 46 Prozent noch im Krankenhaus und bis zu 60 Prozent innerhalb eines Zeitraums von 90 Tagen nach Entlassung. Sepsis-Überlebende haben ein im Vergleich zur Normalbevölkerung 3,3-fach erhöhtes Risiko, unter Einschränkungen im alltäglichen Leben zu leiden.
Dekolonisation von MRSA bei Patientinnen und Patienten in der Häuslichen Krankenpflege
Die Abkürzung MRSA (Methicillin-resistenter Staphylokokkus aureus) bezeichnet Staphylokokkus-aureus-Stämme, die durch natürliche Mutationen und die Aufnahme von Resistenz- genen gegen viele Antibiotika unempfindlich geworden sind. Tragen chronisch kranke oder pflegebedürftige Patientinnen und Patienten solche Erreger auf der Haut, besteht die Gefahr, sich über Wunden oder Katheterzugänge gefährlich zu infizieren. Eine MRSA-Besiedelung kann von der Haut oder Schleimhaut mittels Eradikation (Dekolonisation/Sanierung) entfernt werden. Dazu werden lokal anwendbare antibakterielle oder antiseptische Substanzen eingesetzt.
Im September 2011 stellten die maßgeblichen Patientenorganisationen den Antrag, dass der G-BA eine Regelung trifft, solche Eradikationen als Leistung der Behandlungspflege nach der Häuslichen Krankenpflege-Richtlinie (HKP-RL) anzuerkennen. Der Gesetzgeber unterstützte dieses Anliegen im Oktober 2012 mit dem Pflegeneuausrichtungsgesetz und einer expliziten gesetzlichen Beauftragung des G-BA für eine solche Regelung. Im Januar 2014 beschloss der G-BA, die MRSA-Eradikationstherapie in das Leistungsverzeichnis der HKP-RL aufzunehmen. Damit kann die MRSA-Sanierung durch eine Pflegekraft durchgeführt werden, wenn die Patientin oder der Patient dazu erkrankungsbedingt selbst nicht in der Lage ist.
Qualitätssicherungsverfahren zur Verringerung von nosokomialen Infektionen und Sepsis-Fällen
Im Juni 2010 stellten die maßgeblichen Patientenorganisationen einen Antrag für die Entwicklung und Umsetzung von Qualitätssicherungsverfahren zur Prävention, Diagnostik und Behandlung nosokomialer Infektionen. Mit der Entwicklung der Verfahren beauftragte der G-BA im Oktober 2011 das AQUA-Institut. Im Dezember 2015 wurde in die Richtlinie zur einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung ein QS-Verfahren aufgenommen, mit dem nosokomiale Infektionen (postoperative Wundinfektionen) vermieden werden sollen. Das IQTIG wurde damit beauftragt, sich an der Durchführung des QS-Verfahrens zu beteiligen. Im Januar 2017 startete das Qualitätssicherungsverfahren postoperative Wundinfektionen (QS WI). Damit sollen postoperative Wundinfektionen reduziert und das Hygiene- und Infektionsmanagement verbessert werden mit dem Ziel, dass weniger nosokomiale Infektionen auftreten. Hierzu werden Sozialdaten der Krankenkasse verwendet und sowohl im Krankenhaus als auch in der Arztpraxis bei bestimmten Operationen fall- und einrichtungsbezogene Daten erhoben. Nicht erfasst werden ausschließlich kathetergestützte Operationen. Im Dezember 2017 beantragten die maßgeblichen Patientenorganisationen ein Qualitätssicherungsverfahren für die Erkennung und Behandlung von Sepsis. Das IQTIG wurde im Januar 2019 zunächst mit einer Konzeptstudie und im Juli 2020 mit der Entwicklung eines Qualitätssicherungsverfahrens Diagnostik, Therapie und Nachsorge der Sepsis beauftragt. Das IQTIG hat die entsprechenden Berichte vorgelegt. Für 2024 und 2025 sind nun weitere vorbereitende Arbeiten geplant. Das QS-Verfahren Sepsis soll zum 1. Januar 2026 starten.
Wir können hier etwas bewirken, was anhält. Und das in einem fürs Leben so wichtigen Bereich, wie es die Gesundheit ist. Zudem gefällt mir, wie wir im G-BA miteinander umgehen, auch und gerade bei unterschiedlichen Interessen und Meinungen.
Dr. Frank Brunsmann
Allianz Chronischer Seltener Erkrankungen e. V. (ACHSE)
Wir können hier etwas bewirken, was anhält. Und das in einem fürs Leben so wichtigen Bereich, wie es die Gesundheit ist. Zudem gefällt mir, wie wir im G-BA miteinander umgehen, auch und gerade bei unterschiedlichen Interessen und Meinungen.
Dr. Frank Brunsmann
Allianz Chronischer Seltener Erkrankungen e. V. (ACHSE)
Ich engagiere ich mich für die Patientenvertretung im G-BA, weil ich die Transparenz im Gesundheitswesen für sehr wichtig halte. Wenn Leistungen, Prozesse und Ergebnisse nachvollziehbar sind, können Schwachstellen identifiziert und im Sinne der Patientinnen und Patienten verbessert werden. Ohne Qualitätstransparenz ist eine Weiterentwicklung der gesundheitlichen Versorgung nicht möglich.
Margret Steffen
Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv)
Ich engagiere ich mich für die Patientenvertretung im G-BA, weil ich die Transparenz im Gesundheitswesen für sehr wichtig halte. Wenn Leistungen, Prozesse und Ergebnisse nachvollziehbar sind, können Schwachstellen identifiziert und im Sinne der Patientinnen und Patienten verbessert werden. Ohne Qualitätstransparenz ist eine Weiterentwicklung der gesundheitlichen Versorgung nicht möglich.
Margret Steffen
Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv)
Seit 2004 setze ich mich als Patientenvertreterin dafür ein, dass Patientinnen und Patienten dazu befragt werden, wie sie ihre Behandlung erlebt haben und wie sie deren Ergebnisse bewerten. Fast 20 Jahre später können wir endlich damit rechnen, dass Ergebnisse einer ersten systematischen Patientenbefragung als gleichwertiger Teil externer Qualitätssicherung auch tatsächlich berichtet werden. Jetzt wird es darauf ankommen, Patientenbefragungen in vielen Bereichen einzusetzen und dafür zu sorgen, dass das, was Patientinnen und Patienten dadurch berichten, auch wirklich ernst genommen wird.
Cordula Mühr
Sozialverband Deutschland e. V. (SoVD)
Seit 2004 setze ich mich als Patientenvertreterin dafür ein, dass Patientinnen und Patienten dazu befragt werden, wie sie ihre Behandlung erlebt haben und wie sie deren Ergebnisse bewerten. Fast 20 Jahre später können wir endlich damit rechnen, dass Ergebnisse einer ersten systematischen Patientenbefragung als gleichwertiger Teil externer Qualitätssicherung auch tatsächlich berichtet werden. Jetzt wird es darauf ankommen, Patientenbefragungen in vielen Bereichen einzusetzen und dafür zu sorgen, dass das, was Patientinnen und Patienten dadurch berichten, auch wirklich ernst genommen wird.
Cordula Mühr
Sozialverband Deutschland e. V. (SoVD)
Unsere Stimme, unsere Stärke.
20 Jahre Patientenbeteiligung
im Gemeinsamen Bundesausschuss
Unsere Stimme, unsere Stärke.
20 Jahre Patientenbeteiligung
im Gemeinsamen Bundesausschuss