Antrag der Patientenvertretung erfolgreich: Parodontitisbehandlung deutlich verbessert
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Parodontitis ist eine Entzündung des Zahnbetts, die durch Bakterien verursacht wird. Bei einer Parodontitis ist die Entzündung vom Zahnfleisch bis zum Zahnbett ausgebreitet.
Dabei bilden sich Zahnfleischtaschen, und der Zahnhalteapparat wird abgebaut. Dies wiederum kann zu Zahnlockerungen, Zahnschmerzen und Eiteraustritt aus den Zahnfleischtaschen führen. Bleibt eine Parodontitis unbehandelt, kommt es zum Zahnverlust.
2013 stellte die Patientenvertretung den Antrag auf Prüfung der Methode „Systematische Behandlung von Parodontopathien (Par-Behandlung)“.
Steigende Zahlen der Parodontitiserkrankungen zeigten damals die Bedeutung einer notwendigen optimierten Behandlung und Prävention. Die bestehende vertragszahnärztliche Behandlungsrichtlinie sollte daher nach den Vorstellungen der Patientenvertretung an die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse angepasst werden. So war unter anderem zu klären, welche Methoden zur Erkennung und Kontrolle einer Parodontitis eingesetzt werden können, ob zum Beispiel die Behandlung mit Lasern bessere Ergebnisse erzielt als die mechanische Therapie, und wie wichtig die Nachsorge ist.
Eine zentrale Fragestellung war darüber hinaus, ob eine professionelle Zahnreinigung (PZR) als Voraussetzung einer Parodontitisbehandlung überhaupt gerechtfertigt ist.
Die PZR ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV), sondern eine sogenannte IGeL-Leistung. Sie muss von den Patientinnen und Patienten selbst bezahlt werden. Konnte es da gerechtfertigt sein, dass die Parodontitis-Behandlung mit dem Verweis auf die Mitwirkungspflicht abgebrochen oder gar nicht erst begonnen wurde, wenn die oder der Betroffene eine Durchführung dieser IGeL-Leistung ablehnte?
Der Antrag war teilweise erfolgreich, denn der G-BA beschloss im Dezember 2020 die Richtlinie zur systematischen Behandlung von Parodontitis und anderer Parodontalerkrankungen (PAR-RL). Neu hinzu gekommen sind unter anderem die Mundhygieneaufklärung sowie Vor- und Nachbehandlungen, die zukünftig von den Krankenkassen übernommen werden. Die Leistungen der PAR-RL stehen nun allen Versicherten zur Verfügung, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.
Besonders wichtig: Zukünftig muss als Voraussetzung für die Parodontitisbehandlung keine vorherige (aus eigener Tasche zu zahlende) professionelle Zahnreinigung mehr nachgewiesen werden.
Mein Schwerpunkt in der Patientenberatung ist die zahnärztliche Versorgung. In der Beratung war häufig aufgefallen, dass es Schwierigkeiten bei der Versorgung von Menschen mit Parodontitis gab. Sie wurden ohne vorherige professionelle Zahnreinigung, die privat bezahlt werden musste, oft nicht behandelt. Durch den Antrag der Patientenvertrietung und intensive Verhandlungen konnte, nach acht Jahren Verfahrensdauer, das Problem Mitte 2022 endlich gelöst werden.
Gregor Bornes
BundesArbeits-Gemeinschaft der PatientInnenstellen (BAGP)
Mein Schwerpunkt in der Patientenberatung ist die zahnärztliche Versorgung. In der Beratung war häufig aufgefallen, dass es Schwierigkeiten bei der Versorgung von Menschen mit Parodontitis gab. Sie wurden ohne vorherige professionelle Zahnreinigung, die privat bezahlt werden musste, oft nicht behandelt. Durch den Antrag der Patientenvertrietung und intensive Verhandlungen konnte, nach acht Jahren Verfahrensdauer, das Problem Mitte 2022 endlich gelöst werden.
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Unsere Stimme, unsere Stärke.
20 Jahre Patientenbeteiligung
im Gemeinsamen Bundesausschuss
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