Wer benennt die Patientenvertreterinnen und -vertreter?
Folgende Patienten- und Selbsthilfeorganisationen sind als maßgebliche Organisationen nach der Patientenbeteiligungsverordnung berechtigt, Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter zur Mitwirkung im G-BA über ihre Vertreterinnen und Vertreter im Koordinierungsausschuss einvernehmlich zu benennen:
Deutscher Behindertenrat (DBR)
Kontakt:
Deutscher Behindertenrat (DBR) 2024 c/o Sozialverband VdK Deutschland e. V.
Linienstraße 131
10115 Berlin
www.deutscher-behindertenrat.de
Bundesarbeitsgemeinschaft der PatientInnenstellen (BAGP)
Kontakt:
BAGP-Geschäftsstelle Astallerstr. 14
80339 München
www.bagp.de
Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e. V. (DAG SHG)
Kontakt:
Verwaltung Otto-Suhr-Allee 115
10585 Berlin
www.dag-shg.de
Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv)
Kontakt:
Rudi-Dutschke-Str. 17
10969 Berlin
www.vzbv.de
Diese Organisationen haben ein gemeinsames Gremium gebildet, das die Arbeit der Patientenvertretung koordiniert. Mitglieder dieses Koordinierungsausschusses sind Vertreterinnen und Vertreter der maßgeblichen Patientenorganisationen. Weitere Informationen zu den Mitgliedern des Koordinierungsausschusses und den Sprecherinnen und Sprechern der Patientenvertretung finden Sie unter: https://patientenvertretung.g-ba.de/wer-wir-sind/
Unsere Stimme, unsere Stärke.
20 Jahre Patientenbeteiligung
im Gemeinsamen Bundesausschuss
Unsere Stimme, unsere Stärke.
20 Jahre Patientenbeteiligung
im Gemeinsamen Bundesausschuss