Patientenbeteiligung im Innovationsfonds – Forschungsförderung nicht ohne die Patientenvertretung!
© Svea Pietschmann/G-BA: Geschäftsstelle des Gemeinsamen Bundesausschusses, Sitz der Stabsstelle Patientenbeteiligung und des Innovationsfonds im G-BA
Um eine hochwertige medizinische Versorgung für alle Versicherten über alle Sektoren hinweg sicherzustellen und kontinuierlich weiterzuentwickeln, wurde 2016 der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss eingerichtet. Dieser fördert Projekte, die innovative Ansätze für die gesetzliche Krankenversicherung erproben und neue Erkenntnisse gewinnen wollen, die über die bisherige Regelversorgung hinausgehen. Seit der Gründung hat der Innovationsfonds dazu beigetragen, einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung zu leisten.
Die Patientenvertretung war als Teil der gesetzlichen Selbstverwaltung seit der Gründung an allen Förderprozessen und -entscheidungen beteiligt und konnte im Zeitverlauf
an Bedeutung gewinnen. Seit 2021 ist die Patientenvertretung nicht nur an den internen Verfahren beteiligt, die aktive Patientenbeteiligung wurde außerdem in den Förderbekanntmachungen verankert. Antragstellende sind seitdem aufgerufen, die Beteiligungsmöglichkeit für Patientinnen und Patienten im Sinne der partizipativen Forschung zu integrieren.
Dies kann im gesamten Projektverlauf unter anderem in Form von Beratung, Mitwirkung, Zusammenarbeit oder Steuerung in den Projekten erfolgen. Eine strukturelle Einbindung der Patientenbeteiligung in Projekten stellt dabei sicher, dass sich die Vorhaben an den Bedürfnissen von Patientinnen und Patienten orientieren. Durch das im Jahr 2024 in Kraft getretene neue Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digi-G) wird der Innovationsfonds verstetigt und auch die Patientenbeteiligung nochmals weiterentwickelt. Letztere wurde als neues gesetzliches Förderkriterium für neue Versorgungsformen festgeschrieben (§ 92a Absatz 1 SGB V).
Die Tätigkeit in der Patientenvertretung beim G-BA habe ich als sinnvolle ehrenamtliche Tätigkeit kennengelernt; Einflussnahme auf Weiterentwicklung und Qualitätsverbesserung der gesundheitlichen Versorgung sind möglich. Das Ganze versteht sich als ein prozesshaftes Geschehen. Man könnte auch mit Max Weber sagen, dass die Arbeit der Patientenvertretung im G-BA ein starkes, langsames Bohren von harten Brettern mit Leidenschaft und Augenmaß zugleich bedeutet!
Henry Spradau
Sozialverband Deutschland e. V. (SoVD)
Die Tätigkeit in der Patientenvertretung beim G-BA habe ich als sinnvolle ehrenamtliche Tätigkeit kennengelernt; Einflussnahme auf Weiterentwicklung und Qualitätsverbesserung der gesundheitlichen Versorgung sind möglich. Das Ganze versteht sich als ein prozesshaftes Geschehen. Man könnte auch mit Max Weber sagen, dass die Arbeit der Patientenvertretung im G-BA ein starkes, langsames Bohren von harten Brettern mit Leidenschaft und Augenmaß zugleich bedeutet!
Henry Spradau
Sozialverband Deutschland e. V. (SoVD)
Unsere Stimme, unsere Stärke.
20 Jahre Patientenbeteiligung
im Gemeinsamen Bundesausschuss
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