Auf Augenhöhe
Forderungspapier der maßgeblichen Patientenorganisationen zur Stärkung der Patientenbeteiligung und -vertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA)
Mit großem Engagement setzt sich die Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss seit 20 Jahren für die Interessen der Patienten und Patientinnen ein. Der Fokus liegt dabei auf einer bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung. Die Expertise der Patientenvertretung ist unverzichtbar und hat sich bewährt. Die Patientenorganisationen erfüllen diese Aufgabe ohne zusätzliche Förderung neben ihren Kernaufgaben. Im Koalitionsvertrag hat sich die Regierung nun darauf geeinigt, die Patientenvertretung weiterzuentwickeln und zu stärken. Im Rahmen des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) sollen die Rechte der Patientenvertretung im G-BA beispielsweise durch das Einräumen eines Vetorechts gestärkt werden.
Die Patientenorganisationen lehnen ein Vetorecht mehrheitlich ab, denn sie möchten Versorgung konstruktiv mitgestalten. 2023 haben sie sich mit einem Forderungspapier an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) sowie an den Patientenbeauftragten der Bundesregierung gewandt. Darin weisen die Patientenorganisationen auf die Notwendigkeit von Reformen hin und zeigen den Entscheidungsträgerinnen und -trägern eine Perspektive für die zukünftige Entwicklung auf.
Die maßgeblichen Patientenorganisationen fordern insbesondere, Organisationsstrukturen auszubauen und der Patientenvertretung mehr Rechte zu gewähren. Im Zentrum steht dabei die Idee, die berechtigten Interessen der Betroffenen wirksam einbringen und durchsetzen zu können. Um die bestehenden Mitberatungs- und Antragsrechte auszuschöpfen und zukünftig auch mögliche Stimmrechte wahrzunehmen, muss eine finanzielle, strukturelle und personelle Basis geschaffen werden. Die Organisation der Patientenbeteiligung in einem sich dramatisch wandelnden Gesundheitssystem sehen die maßgeblichen Patientenorganisationen als unverzichtbare Aufgabe im öffentlichen Interesse an. Sie wollen denjenigen eine wirkmächtige Stimme geben, um die es in der Versorgung eigentlich geht und die in den bisherigen Strukturen der Selbstverwaltung völlig unterrepräsentiert sind.
Aktuell besteht zudem ein großes Missverhältnis bei der professionellen Unterstützung: Lediglich derzeit 13 Mitarbeiterinnen der Stabsstelle Patientenbeteiligung des G-BA beraten und unterstützen die 300 meist ehrenamtlich arbeitenden Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter. Die Geschäftsstelle im G-BA sowie die Partner der Selbstverwaltung hingegen verfügen über wesentlich mehr Fachleute mit professionellem Hintergrund. Hier gilt es deutlich nachzujustieren. Die Patientenvertretung fordert das Bundesministerium für Gesundheit daher dazu auf, die Perspektive der Betroffenen stärker zu berücksichtigen und sein Versprechen, die Patientenvertretung weiterzuentwickeln, bereits im Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz zu halten.
Konkret fordert die Patientenvertretung in ihrem Forderungspapier:
- die Zahl der hauptamtlichen Kräfte in den Patientenorganisationen aufzustocken und hierfür finanzielle Mittel bereitzustellen
- die Koordination der Patientenvertretung bei den gesetzlich benannten Organisationen zu sichern, wie beispielsweise die Koordinierungsstelle für das Benennungsverfahren
- die Stabsstelle Patientenbeteiligung im G-BA zu stärken und auszubauen, unter anderem durch eine Angleichung an die Personenzahl in den Fachabteilungen des G-BA auf 10 Prozent des Personals
- die Sprecherinnen und Sprecher der Patientenvertretung für die inhaltliche Abstimmung von Entscheidungsprozessen zu stärken und angemessen
für ihren Aufwand zu entschädigen - Aufwandsentschädigungen nicht als rentenschmälerndes oder beitragsrelevantes Einkommen anzurechnen
- die Koordination der Patientenvertretung auf Landesebene auszubauen und den Strukturen der Patientenbeteiligung auf Bundesebene anzugleichen
- neue Stabsstellen zur Patientenbeteiligung in allen Gremien mit Patientenbeteiligung, zum Beispiel beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte und bei der gematik
- die Öffentlichkeitsarbeit der Patientenvertretung zu verbessern und zu professionalisieren
- die Patientenbeteiligung auch im Bereich der Krankenhausreform sicherzustellen, unter anderem durch ein Mitberatungs- und Antragsrecht bei der wissenschaftlichen Begleitung sowie durch umfassende Beteiligung im Überprüfungs- und Evaluationsprozess
- eine gremienübergreifende Schulungsinfrastruktur für die Gewinnung und Qualifizierung von Bürgerinnen und Bürgern für die Mitsprache und ggf. Mitentscheidung im Gesundheitswesen
- strukturelle Ressourcen für wissenschaftliche Analysen
- eine zusätzliche Person als unparteiisches Mitglied im G-BA und das Recht auf deren Benennung
Das umfassende Forderungspapier
können Sie hier abrufen.
Unsere Stimme, unsere Stärke.
20 Jahre Patientenbeteiligung
im Gemeinsamen Bundesausschuss
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20 Jahre Patientenbeteiligung
im Gemeinsamen Bundesausschuss