Hochwertige Arzneimittelversorgung geht nicht ohne Patientenbeteiligung
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Bisher wurden mehr als 6.000 Beschlüsse im G-BA gefasst, über 40 Prozent davon beziehen sich auf den Bereich der Arzneimittel. Diese Vorgaben sollen die Versorgung der über 74 Millionen gesetzlich Krankenversicherten mit wirksamen und sicheren Arzneimitteln gewährleisten.
Die Patientenvertretung ist in all diese Beratungen aktiv eingebunden. Sie bringt die Betroffenenperspektive ein, kennt die Versorgungssituation und kann die Relevanz von Endpunkten für Patientinnen und Patienten am besten einschätzen. Die Forderung nach Daten zur Lebensqualität durch die Patientenvertretung hat Früchte getragen.
Die Stabsstelle Patientenbeteiligung unterstützt die Patientenvertretung umfassend bei methodischen Fragestellungen und hilft dabei, verschiedene Aspekte in übergeordnete Zusammenhänge einzuordnen. Zu diesem Zweck bietet die Stabsstelle Schulungen an und begleitet die Patientenvertretung in den Sitzungen sowie bei der Antragsstellung.
Eine zentrale Aufgabe der Patientenvertretung ist die Bewertung des Zusatznutzens neuer Wirkstoffe bzw. neuer Anwendungsgebiete im Rahmen der frühen Nutzenbewertung. Über 1.000 Verfahren wurden seit deren Einführung im Jahr 2011 bereits durchgeführt. Zudem engagiert sich die Patientenvertretung bei der Gestaltung der OTC-Ausnahmeliste von verordnungsfähigen, nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln bei den Festbetragsgruppenbildungen oder bei den verordnungsfähigen Medizinprodukten. In unterschiedlichen Arbeitsgruppen werden zudem Themen wie die Überarbeitung der Richtlinie zur Versorgung mit Biologika, Cannabis als Medizin oder Lifestyle beraten.
Das Antragsrecht der Patientenvertretung wird im Kontext des Off-Label-Use ausgeübt, also dann, wenn es um einen Einsatz des Arzneimittels außerhalb der Zulassung geht. So setzte sich die Patientenvertretung unter anderem erfolgreich für die Behandlung mit Botox bei Stimmstörungen durch Injektion in die Stimmlippenmuskeln ein. Das Medikament Botulinumtoxin A war zuvor für diese Indikation nicht zugelassen.
Bei der qualitätsgesicherten Anwendung von Arzneimitteln für neuartige Therapien (ATMP) und Gentherapien macht sich die Patientenvertretung für Register stark, um den Nutzen und mögliche langfristige Nebenwirkungen besser erfassen zu können. Dies zeigt sich insbesondere bei der Indikation Spinale Muskelatrophie (SMA).
Auf die bisher erfolgreich geleistete Arbeit blickt die Patientenvertretung mit Stolz und hofft, weitere Patientenvertreterinnen und -vertreter gewinnen zu können, um ihre Arbeit künftig in gleicher Weise fortzuführen.
Patientenbeteiligung ist entscheidend für eine fortschrittliche Versorgung. Es liegt an uns, in den Gremien den Patientinnen und Patienten eine Stimme zu geben.
Florian Innig
Bundesverband Kleinwüchsige Menschen und ihre Familien e. V. (BKMF)
Patientenbeteiligung ist entscheidend für eine fortschrittliche Versorgung. Es liegt an uns, in den Gremien den Patientinnen und Patienten eine Stimme zu geben.
Florian Innig
Bundesverband Kleinwüchsige Menschen und ihre Familien e. V. (BKMF)
Unsere Stimme, unsere Stärke.
20 Jahre Patientenbeteiligung
im Gemeinsamen Bundesausschuss
Unsere Stimme, unsere Stärke.
20 Jahre Patientenbeteiligung
im Gemeinsamen Bundesausschuss