Kontinuierliche Heilmittelversorgung für chronisch kranke und behinderte Patientinnen und Patienten
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Die Richtlinie zur Verordnung von Heilmitteln durch Vertragsärztinnen und -ärzte sowie durch Krankenhäuser im Rahmen des Entlassmanagements ist von großer Bedeutung für die medizinische Versorgung. Sie legt die Voraussetzungen, Grundsätze und Inhalte der Verordnungsmöglichkeiten fest und regelt die Zusammenarbeit mit Heilmittelerbringerinnen und -erbringern.
Ein zentraler Bestandteil dieser Richtlinie ist der Heilmittelkatalog, der eine Liste verordnungsfähiger Maßnahmen enthält. Hier finden sich Therapieformen wie Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie, die zur Behandlung von Patientinnen und Patienten eingesetzt werden können. Die Auswahl der geeigneten Maßnahme erfolgt auf Basis der individuellen Diagnose und des Heilmittelbedarfs.
Die Patientenvertretung hatte wesentlich dazu beigetragen, dass 2011 in der Heilmittel-Richtlinie erstmals die Möglichkeit geschaffen wurde, eine langfristige Heilmittelversorgung für mindestens ein Jahr zu beantragen. Die Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf ist inzwischen fester Bestandteil dieser Richtlinie. Sie ermöglicht Ärztinnen und Ärzten, den Bedarf an Heilmitteln für Patientinnen und Patienten mit chronischen Erkrankungen oder langfristigen Gesundheitsproblemen abzudecken. Dies ist wichtig, um eine kontinuierliche Versorgung sicherzustellen und die bestmögliche Therapie zu gewährleisten.
Die Patientenvertretung konnte viele Erfolge zur Verbesserung der Heilmittelversorgung von Patientinnen und Patienten in Deutschland erreichen, indem sie die Betroffenenperspektive, Problemdarstellungen aus der Versorgung oder aus systematischen Patientenbefragungen einbrachte. Hier ein kleiner Ausschnitt:
- Erweiterung der Diagnoseliste für langfristigen Heilmittelbedarf: z. B. Torticollis spasticus (neurologische Form von Schiefhals), Spondylitis ankylosans (Morbus Bechterew), Fragiles-X Chromosom (genetisch bedingte geistige Entwicklungsstörung), Ehlers-Danlos-Syndrom (Erkrankung des Bindegewebes)
- Neues Heilmittel Nagelspangenbehandlung: Die Behandlung von eingewachsenen Nägeln (Unguis incarnatus) mittels Nagelkorrekturspangen durch Podologinnen und Podologen wurde als neues Heilmittel in die Heilmittel-Richtlinie aufgenommen.
- Höchstmenge je Verordnung in der Ergotherapie: Versicherte mit schweren chronischen psychischen Erkrankungen haben häufig Schwierigkeiten, ihre Arztbesuche und Termine im Rahmen der Heilmittelbehandlung zu organisieren. Die angehobene Höchstmenge von Behandlungen pro Verordnung in der Ergotherapie stellt sicher, dass diese Patientinnen und Patienten in der Regel mit einem Arztkontakt pro Quartal auskommen und ihre Therapie nicht unterbrochen wird.
Im G-BA zeigt die Patientenvertretung die Lücken in der Versorgung der Patientinnen und Patienten im Gesundheitswesen auf und kämpft für eine barrierefreie, verständliche, einfache, nachvollziehbare Versorgung für alle Betroffenen. Ohne die Patientenvertretung gäbe es keinen Erfolg bei der Bekämpfung von Krankenhauskeimen im privaten Umfeld und Zuhause.
Heidi Hauer
Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e. V. (BSK)
Im G-BA zeigt die Patientenvertretung die Lücken in der Versorgung der Patientinnen und Patienten im Gesundheitswesen auf und kämpft für eine barrierefreie, verständliche, einfache, nachvollziehbare Versorgung für alle Betroffenen. Ohne die Patientenvertretung gäbe es keinen Erfolg bei der Bekämpfung von Krankenhauskeimen im privaten Umfeld und Zuhause.
Heidi Hauer
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Unsere Stimme, unsere Stärke.
20 Jahre Patientenbeteiligung
im Gemeinsamen Bundesausschuss
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