Möglichst bedarfsgerecht: die ambulante ärztliche und psychotherapeutische Versorgung
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Für Patientinnen und Patienten sowie Versicherte ist es wichtig, möglichst wohnortnah über ein bedarfsgerechtes Angebot niedergelassener Haus- sowie Fachärztinnen und -ärzte zu verfügen. Die Bedarfsplanungs-Richtlinie des G-BA definiert dafür einen bundeseinheitlichen Planungsrahmen. Ziel ist es, dass Niederlassungsmöglichkeiten von Ärztinnen und Ärzten sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten genau dort ausgewiesen werden, wo sie benötigt werden.
2012 wollte die Patientenvertretung mit einem Antrag erreichen, dass die Bedarfsplanung stärker am tatsächlichen Versorgungsbedarf der Bevölkerung ausgerichtet wird. Unter Bezugnahme auf ein Gutachten des IGES-Instituts im Auftrag der Patientenvertretung sollten wichtige Faktoren berücksichtigt werden, die einen Einfluss auf den Bedarf nach ambulanter ärztlicher Versorgung haben. Zu ihnen gehören etwa Alter und Geschlecht, die Krankheitslast der Bevölkerung oder die sozioökonomische Struktur (Arbeitslosigkeit und Einkommensarmut). Der Antrag wurde vom G-BA abgelehnt, jedoch erließ der Gesetzgeber 2015 das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG). Damit erhielt der G-BA zur Sicherstellung der bedarfsgerechten Versorgung den Auftrag, neben der demografischen Entwicklung insbesondere die Sozial- und Morbiditätsstruktur bei einer Änderung der Verhältniszahlen zu berücksichtigen.
Der G-BA holte selbst ein Gutachten ein und folgte schließlich dessen Einschätzung, dass die Berücksichtigung der Morbidität in der Bevölkerung in der Bedarfsplanung differenzierter erfolgen kann. Seit 2019 wird nun bei der Berechnung des planerischen Verhältnisses von Ärztinnen und Ärzten je Einwohner neben der Demografie auch die regionale Morbidität und Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen berücksichtigt. Dadurch können regional bei höherer Krankheitslast mehr Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten eine Zulassung erhalten.
Barrierefreiheit in den Arztpraxen
Noch immer sind viele Arztpraxen nicht barrierefrei. Das ist für Menschen mit Behinderung ein großes Hindernis und schränkt sie in ihrer Arztwahl zusätzlich ein. Die Patientenvertretung hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, die Barrierefreiheit in der Bedarfsplanungs-RL zu verankern. Zwar kann der G-BA Ärztinnen und Ärzten sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten zur Barrierefreiheit nicht direkt verpflichten. Dennoch konnte 2019 erreicht werden, dass Barrierefreiheit bei Zulassungsentscheidun- gen oder bei der Planung auf regionaler Ebene eine Rolle spielen kann. Insbesondere muss bei der Aufstellung des Bedarfsplans auf Landesebene nun umfassend über den Stand des barrierefreien Zugangs zur Versorgung, über Maßnahmen zur Verbesserung der Zugänglichkeit sowie Beratungs- und Serviceangebote berichtet werden.
Der Mangel an Rheumatologen hat unseren Verband schon vor 20 Jahren umgetrieben, daher habe ich mich von Beginn an in der Patientenvertretung im Bereich Bedarfsplanung engagiert.
2019 wurden eine Quotenregelung für die Rheumatologie eingeführt und freie Arztsitze ausgewiesen. Der Einsatz für die Interessen von Patientinnen und Patienten lohnt sich.
Ursula Faubel
Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband e. V. (DRL)
Der Mangel an Rheumatologen hat unseren Verband schon vor 20 Jahren umgetrieben, daher habe ich mich von Beginn an in der Patientenvertretung im Bereich Bedarfsplanung engagiert.
2019 wurden eine Quotenregelung für die Rheumatologie eingeführt und freie Arztsitze ausgewiesen. Der Einsatz für die Interessen von Patientinnen und Patienten lohnt sich.
Ursula Faubel
Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband e. V. (DRL)
Die ärztliche Versorgung von Patientinnen und Patienten vor Ort gehört zu den existenziellen Elementen der Daseinsvorsorge. Es ist aber nicht leicht, mit den sehr formalisierten Instrumenten, die der G-BA für die Steuerung zur Verfügung hat, die Lücken in der Verteilung ärztlicher Praxen in den Regionen zu schließen. Ohne die Beteiligung der Patientenvertretung würde eine wichtige Stimme im Ausgleich zwischen ärztlichen Interessen und Kostenträgern fehlen. Was bisher außerdem fehlt, ist ein verständliches Transparenzangebot zur Qualität der ambulanten ärztlichen Versorgung. Mit mehr Informationen dazu könnte man vermutlich auch besser planen.
Karin Stötzner
Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen
e. V. (DAG SHG)
Die ärztliche Versorgung von Patientinnen und Patienten vor Ort gehört zu den existenziellen Elementen der Daseinsvorsorge. Es ist aber nicht leicht, mit den sehr formalisierten Instrumenten, die der G-BA für die Steuerung zur Verfügung hat, die Lücken in der Verteilung ärztlicher Praxen in den Regionen zu schließen. Ohne die Beteiligung der Patientenvertretung würde eine wichtige Stimme im Ausgleich zwischen ärztlichen Interessen und Kostenträgern fehlen. Was bisher außerdem fehlt, ist ein verständliches Transparenzangebot zur Qualität der ambulanten ärztlichen Versorgung. Mit mehr Informationen dazu könnte man vermutlich auch besser planen.
Karin Stötzner
Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen
e. V. (DAG SHG)
Unsere Stimme, unsere Stärke.
20 Jahre Patientenbeteiligung
im Gemeinsamen Bundesausschuss
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im Gemeinsamen Bundesausschuss