Patientinnen und Patienten mit postinfektiösen Erkrankungen besser versorgen
© pixabay.com/Engin Akyurt
Nach einer COVID-19-Erkrankung können Folgebeschwerden bleiben oder zu einem späteren Zeitpunkt auftreten. Diese werden als Post- beziehungsweise Long-COVID bezeichnet. Sie können körperliche, geistige und psychische Beeinträchtigungen umfassen und die Belastbarkeit der Betroffenen im Alltag sowie ihre Lebensqualität erheblich einschränken. Patientinnen und Patienten mit Verdacht auf Long-COVID sollen zukünftig besser und schneller versorgt werden. Dafür ist neben einer interdisziplinären und standardisierten Diagnostik ein zeitnaher Zugang zu einem vielfältigen Therapieangebot erforderlich.
Der G-BA hat infolge eines gesetzlichen Auftrags am 21.12.2023 die „Richtlinie über eine berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung für Versicherte mit Verdacht auf Long-COVID und Erkrankungen, die eine ähnliche Ursache oder Krankheitsausprägung aufweisen“ (LongCOV-RL) beschlossen.
Um Betroffenen zukünftig eine Ärzte-Odyssee zu ersparen, wurden in der Richtlinie konkrete Versorgungspfade beschrieben. Je nach Schwere und Komplexität der Erkrankung findet die medizinische Behandlung auf drei Ebenen (hausärztliche, fachärztliche und spezialisierte ambulante Versorgung) statt.
Damit Patientinnen und Patienten schneller die richtige Diagnose erhalten, waren der Patientenvertretung konkrete Vorgaben zur leitliniengerechten Diagnosestellung wichtig. Diese Vorgaben sollten dabei auch eine Abklärung umfassen, ob eine Myalgische Enzephalomyelitis bzw. ein Chronisches Fatigue-Syndrom (ME/CFS) vorliegt, wenn entsprechende Verdachtssymptome auftreten. Die Patientenvertretung hat sich in den Beratungen erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Richtlinie Betroffene aller Altersgruppen umfasst und einen umfassenden Blickwinkel auf postinfektiöse Erkrankungen erlaubt. Dabei werden auch Patientinnen und Patienten mit einer ME/CFS eingeschlossen sowie jene, die an Long-COVID-ähnlichen Symptomen leiden wie beispielsweise an Erkrankungen nach einer COVID-19-Impfung. Insgesamt wurde mit dieser Richtlinie ein wichtiger Grundstein für die Verbesserung der Versorgung vieler Betroffener gelegt.
Die Mitwirkung in der Patientenvertretung bietet eine wichtige Möglichkeit, Einfluss auf Abläufe im Gesundheitswesen zu nehmen. Medizinische Maßnahmen können nur gemeinsam mit den Patientinnen und Patienten erarbeitet werden. Auch wenn ein Stimmrecht für Patientinnen und Patienten (noch) nicht verankert ist, ist die argumentative Beteiligung ein wichtiger Faktor, auf Bedarfe und Notwendigkeiten hinzuweisen und auf ihre Umsetzung hinzuwirken.
Dr. Claudia Ebel
Fatigatio e. V. , Bundesverband Chronisches Erschöpfungssyndrom (CFS / CFIDS / ME)
Die Mitwirkung in der Patientenvertretung bietet eine wichtige Möglichkeit, Einfluss auf Abläufe im Gesundheitswesen zu nehmen. Medizinische Maßnahmen können nur gemeinsam mit den Patientinnen und Patienten erarbeitet werden. Auch wenn ein Stimmrecht für Patientinnen und Patienten (noch) nicht verankert ist, ist die argumentative Beteiligung ein wichtiger Faktor, auf Bedarfe und Notwendigkeiten hinzuweisen und auf ihre Umsetzung hinzuwirken.
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Unsere Stimme, unsere Stärke.
20 Jahre Patientenbeteiligung
im Gemeinsamen Bundesausschuss
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