Früherkennungsuntersuchung für Kinder
Antrag der Patientenvertretung nach § 140f SGB V auf Einführung einer neuen Früherkennungsuntersuchung für Kinder und Dokumentation der Jugendgesundheitsuntersuchung nach § 26 SGB V
Antrag vom 26.06.2023
Unterausschuss Methodenbewertung
Stand des Beratungsverfahrens
- 20.08.2026: Antrag erfolgreich.
Beschluss Kinder-Richtlinie: Einführung einer neuen Früherkennungsuntersuchung für Kinder nach § 26 SGB V sowie
Beschluss Jugendgesundheitsuntersuchungs-Richtlinie: Dokumentation der Jugendgesundheitsuntersuchung nach § 26 SGB V sowie eine Neufassung der Richtlinie - 17.08.2023: Annahme des Antrags durch den G-BA (Plenum) und Einleitung des Beratungsverfahrens
- 26.06.2023: Antrag der Patientenvertretung nach § 140f SGB V auf Einführung einer neuen Früherkennungsuntersuchung für Kinder und Dokumentation der Jugendgesundheitsuntersuchung nach
§26 SGB V
Hintergrund
Derzeit regelt der G-BA zehn Früherkennungsuntersuchungen (sog. U-Untersuchungen), die von der Geburt (U1) bis zum 5. Geburtstag (U9) stattfinden und im Gelben Heft dokumentiert werden. Anschließend gibt es zwischen dem 13. und 14. Lebensjahr das Angebot einer Jugendgesundheitsuntersuchung (J1).
Zusätzliche Vorsorgemaßnahmen werden in Form von Selektivverträgen durch die Krankenkassen angeboten. Dieses Angebot fällt jedoch nicht unter die Regelversorgung.
Bereits seit der Verabschiedung des Präventionsgesetzes im Jahr 2015 gibt es die Forderung der Politik mit Verweis auf wissenschaftliche Empfehlungen, dass für Kinder im Alter von 9 Jahren eine standardisierte Früherkennungsmaßnahme sinnvoll ist. Im internationalen Vergleich sind in dieser Altersgruppe ebenfalls Vorsorgeprogramme etabliert.
Ziel des Antrags
- Schließung der Vorsorgelücke zwischen dem 5. und 13. Lebensjahr durch die Einführung einer neuen Früherkennungsuntersuchung für Kinder im Alter zwischen 9 und 10 Jahren.
- Steigerung der Teilnahmerate an der J1 durch die Dokumentation der Untersuchungsergebnisse in das Gelbe Heft.
zu a:
Im Fokus der Untersuchung sollen – gerade auch vor dem Hintergrund der Folgen der Corona-Pandemie - die Themen Übergewicht/Adipositas, Bewegung und Medienkonsum, psychische Auffälligkeiten sowie eine Impfberatung stehen. Ab dem Alter von 9 Jahren ist eine Impfung gegen humane Papillomaviren (HPV) zugelassen und empfohlen. Analysen zeigen allerdings, dass Heranwachsende in Deutschland unzureichend gegen HPV geimpft sind. Dem stehen Ergebnisse aus Studien gegenüber, die nachweisen, dass durch eine Impfung effektiv vor Gebärmutterhalskrebs geschützt werden kann. Eine gute Aufklärungsarbeit kann hier zu einer Steigerung der Impfrate beitragen.
zu b:
Während die Teilnahmerate an den Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9 jeweils bei über 90% liegt, fällt die Inanspruchnahme der J1 mit knapp unter 50% deutlich geringer aus. Mit der Einbindung der J1 ins Gelbe Heft erhofft sich die Patientenvertretung eine verstärkte Aufmerksamkeit und höhere Inanspruchnahme, so dass die Früherkennungsmöglichkeiten gesteigert werden können.
Antrag erfolgreich
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat am 20. August 2026 eine standardisierte Früherkennungsuntersuchung für Kinder im Alter von 9 bis 10 Jahren beschlossen. Für gesetzlich versicherte Kinder dieser Altersgruppe besteht künftig ein einheitlicher Anspruch auf die Untersuchung als Regelleistung.
Außerdem wurde das Gelbe Heft um die Dokumentation der Jugendgesundheitsuntersuchung J1, die im Alter von 13 bis 14 Jahren stattfindet, erweitert. Bislang war die J1 dort nicht enthalten. Die Patientenvertretung erhofft sich davon mehr Aufmerksamkeit für die Untersuchung und eine höhere Inanspruchnahme durch Jugendliche.
Wie geht es weiter?
Die neue U-Untersuchung kann angeboten werden, solbald alle rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen erfüllt sind. Nach Prüfung und Nichtbeanstandung werden die beschlüsse im Bundesanzeiger veröffentlicht und treten in Kraft. Die U10 wird allerdings erst nach Entscheid über die ärztliche Vergütung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) durchgeführt. Diese Festlegung erfolgt über den Bewertungsausschuss innerhalb von weiteren 6 Monaten nach Inkrafttreten der Beschlüsse. Dokumentationsbogen und Fragebögen stellt der G-BA zur Verfügung.
Ergänzende Downloads und Links
- Antrag der Patientenvertretung
- Bewertung der Methode Einführung einer neuen Früherkennungsuntersuchung für Kinder und Dokumentation der Jugendgesundheitsuntersuchung (§ 26 SGB V)
- Beschluss Kinder-Richtlinie: Einführung einer neuen Früherkennungsuntersuchung für Kinder nach § 26 SGB V vom 20.08.2026
- Beschluss Jugendgesundheitsuntersuchungs-Richtlinie: Dokumentation der Jugendgesundheitsuntersuchung nach § 26 SGB V sowie eine Neufassung der Richtlinie vom 20.08.2026
- Pressemitteilung des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 20.08.2026
- Gemeinsame Pressemitteilung der Maßgeblichen Patientenvertretung vom 20.08.2026