Zahnfleischentzündung

Behandlungsstandards bei Zahnfleischentzündung (Parodontitis)

Antrag vom 22.07.2013

Letzte Änderung: 06.05.2021

Originaltitel: Prüfung der Methode Systematische Behandlung von Parodontopathien (Par-Behandlung) gemäß § 135 Abs.1 in Verbindung mit § 25 SGB V

Unterausschuss Methodenbewertung

Stand des Beratungsverfahrens

  • 06.05.2021: Festlegung der Gebührennummern des Bewertungsmaßstabes zahnärztlicher Leistungen (BEMA) zur Abrechnung der entsprechenden vertragszahnärztlichen Leistungen durch Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband)
  • 06.05.2020: Behandlungs-Richtlinien: Behandlung von Parodontitis bei Versicherten nach § 22a SGB V außerhalb der systematischen Behandlung von Parodontitis und anderer Parodontalerkrankungen
  • 17.12.2019: Beschluss des G-BA: Richtlinie zur systematischen Behandlung von Parodontitis und anderer Parodontalerkrankungen: Erstfassung
  • 30.04.2018: IQWiG Abschlussbericht
  • 24.01.2017: IQWiG veröffentlicht Vorbericht
  • 14.09.2015: Vorläufiger Berichtsplan des IQWiG veröffentlicht
  • 19.03.2015: Beauftragung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) mit der Recherche, Darstellung und Bewertung des aktuellen medizinischen Wissenstandes zur Systematischen Behandlung von Parodontopathien durch den G-BA
  • 17.10.2013: Annahme des Antrags durch G-BA (Plenum) und Einleitung des Beratungsverfahren gemäß 1. Kapitel § 5 der Verfahrensordnung
  • 22.07.2013: Antrag der Patientenvertretung auf Prüfung der Methode „Systematische Behandlung von Parodontopathien (Par-Behandlung)“ gemäß § 135 Abs.1 in Verbindung mit § 25 SGB V

Hintergrund

Parodontitis ist eine Entzündung des Zahnbetts, die durch Bakterien verursacht wird. Das Zahnbett, auch Zahnhalteapparat genannt, verbindet den Zahn mit dem Kiefer. Während bei einer Gingivitis als Vorstufe einer Parodontitis ausschließlich das Zahnfleisch entzündet ist, ist bei einer Parodontitis die Entzündung vom Zahnfleisch bis zum Zahnbett ausgebreitet. Dabei kommt es zur Bildung von Zahnfleischtaschen und einem Abbau des Zahnhalteapparats. Es kann zu Zahnlockerungen, Zahnschmerzen und Eiteraustritt aus den Zahnfleischtaschen kommen. Bleibt eine Parodontitis unbehandelt, kommt es zum Zahnverlust.

Die Ursachen für die Entstehung einer Parodontitis sind vielfältig. Eine unzureichende Mundhygiene und genetische Faktoren spielen häufig eine entscheidende  Rolle in der Krankheitsentstehung. Raucher haben ein besonders hohes Risiko zu erkranken. Auch ältere Personen sowie Personen mit Diabetes mellitus und Herz-Kreislauferkrankungen tragen ein höheres Krankheitsrisiko.

Zur Diagnostik einer Parodontitis wird der sog. Parodontalzustand erhoben. Dabei ist das Messen der Taschentiefe mittels einer Sonde eine standardisierte Vorgehensweise. Bei einer Parodontitis ist eine systematische Behandlung erforderlich. Dazu zählen das Entfernen bakterieller Belege und Zahnstein im Rahmen der sog. mechanischen Therapie. Je nach Krankheitsschwere sind unter Umständen eine Antibiotika-Behandlung oder auch chirurgische Maßnahmen erforderlich.

Patientinnen und Patienten, die einmal an Parodontitis erkrankt waren, haben ein erhöhtes Risiko für einen erneuten Krankheitsausbruch. Daher ist für den langfristigen Behandlungserfolg die Nachsorge entscheidend, bei der regelmäßig der Parodontalzustand bestimmt wird, Hinweise zur Mundhygiene gegeben werden und eine professionelle Reinigung der Zähne erforderlich sein kann.

Antrag der Patientenvertretung

Die Behandlungsrichtlinie für die vertragszahnärztliche Versorgung regelt bereits die Diagnostik und das Behandlungsvorgehen bei Parodontitis. Der Antrag der Patientenvertretung zielt darauf, die bestehenden Regelungen zu überprüfen und gegebenenfalls um wichtige Behandlungsbausteine zu erweitern. Insbesondere klare Regelungen bezüglich einer organisierten Nachsorge und die Aufklärung der Patientinnen und Patienten über die Erkrankung sind zentraler Fokus aus Patientenvertretungssicht.

17.12.2020 Parodontitisbehandlung deutlich verbessert

Der G-BA hat in seinem Plenum am 17.12.2020 die Richtlinie zur systematischen Behandlung von Parodontitis und anderer Parodontalerkrankungen in seiner Erstfassung beschlossen. Die neu geschaffene PAR-Richtlinie zur systematischen Behandlung von Parodontitis definiert Leistungen zur Vorbehandlung, anti-infektiöser Therapie und Nachbehandlung und stehen bei Vorliegen der Voraussetzungen allen Versicherten zur Verfügung. Unter anderem entfallen zukünftig Regelungen, vor der Behandlung eine professionelle Zahnreinigung nachzuweisen. Neu hinzu kommt die Mundhygieneaufklärung. Vor- und Nachbehandlungen werden zukünftig von der Krankenkassen übernommen.
Die Beschlüsse zur Erstfassung der Richtlinie  treten nach Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit und Bekanntmachung im Bundesanzeiger am 1. Juli 2021 in Kraft.

06.05.2020: Besondere Regelungen für Parodontitisbehandlung bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen

Der G-BA hat  Leistungen zur Behandlung einer Parodontitis für die Versicherten definiert, bei denen eine systematische Parodontitis - Behandlung nicht in vollem Umfang durchgeführt werden kann. Pflegebedürftige oder Versichterte, die eine Eingliederungshilfe beziehen, waren bisher mindestens teilweise von der Versorgung ausgeschlossen. Heute hat der G-BA die erforderlichen Änderungen in der Richtlinie für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche vertragszahnärztliche Versorgung (BehandlungsRichtlinie) beschlossen. Das Inkrafttreten dieser Regelungen soll zeitgleich mit dem Inkrafttreten der Erstfassung der PAR-Richtlinie am 1. Juli 2021 erfolgen.

06.05.2020: Festlegung der Gebührennummern des Bewertungsmaßstabes zahnärztlicher Leistungen (BEMA)

Damit Zahnärzte und Zahnärztinnen die  Leistungen zur systematischen Diagnostik und Behandlung von Parodontitis erbringen können, hat zunächst der Bewertungsausschuss der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung und des GKV-Spitzenverbandes Leistungsbeschreibungen sowie die Höhe der zahnärztlichen Vergütung festgelegt. Die neuen Leistungen stehen in vertragszahnärztlichen Praxen damit fristgerecht ab 1. Juli 2021 zur Verfügung.