Unterkiefervorschubschiene
Unterkieferprotrusionsschienen zur Vermeidung von nächtlichen Atemaussetzern
Antrag vom 20.03.2018
Letzte Änderung: 30.07.2021
Originaltitel: Überprüfung der Methode Unterkieferprotrusionsschiene bei leichter bis mittelgradiger obstruktiver Schlafapnoe bei Erwachsenen nach § 135 Absatz 1 SGB V
Unterausschuss Methodenbewertung + Unterausschuss Zahnärztliche Behandlung
Stand des Beratungsverfahren
- 30.07.2021: Inkrafttreten der Behandlungsrichtlinie: Unterkieferprotrusionsschiene bei obstruktiver Schlafapnoe
- 24.02.2021: Inkrafttreten der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung: Unterkieferprotrusionsschiene bei obstruktiver Schlafapnoe
- 20.11.2020: Beschluss des G-BA - Unterkieferprotrusionsschiene für Erwachsene mit einer obstruktiven Schlafapnoe als Behandlungsalternative beschlossen
- 22.10.2019: Vorbericht IQWiG
- 13.09.2018: Beauftragung IQWiG
- 17.05.2018: Annahme des Antrags durch den G-BA (Plenum) und Einleitung des Beratungsverfahren
- 20.03.2018: Antrag der Patientenvertretung auf Überprüfung der Methode "Unterkieferprotrusionsschiene bei leichter bis mittelgradiger obstruktiver Schlafapnoe bei Erwachsenen"
Hintergrund
Das obstruktive Schlafapnoe-Syndrom (OSA) stellt eine schlafbezogene Atmungsstörung dar, die lebensbedrohliche Folgeerkrankungen nach sich ziehen kann.
Eine Schlafapnoe entsteht, wenn die Muskulatur in den oberen Atemwegen erschlafft. Dadurch verengt sich der Atemweg im Rachenbereich oder blockiert sogar ganz, wodurch beim Ein- und Ausatmen laute Schnarchgeräusche entstehen. Durch diese Atmungsstörung wird der Körper nicht ausreichend mit Sauerstoff versorgt. Zusätzlich sinken der Puls und der Blutdruck. Das Atemzentrum im Gehirn schlägt Alarm und löst einen Weckreiz aus: Betroffene wachen kurz auf, meist ohne es zu merken. Dadurch wird der Schlafrhythmus unterbrochen, der Herzschlag erhöht sich und der Blutdruck steigt. Wiederholtes Auftreten in einer Nacht kann verhindern, in den Tiefschlaf zu fallen.
Die Standardtherapie bei mittelgradiger oder schwerer Schlafapnoe ist das nächtliche Tragen einer Atemmaske (CPAP, continuous positive airway pressure) um Atemstillstände zu minimieren.
Bei der leichten bis mittleren Form der Schlafapnoe steht als alleinige nicht invasive Möglichkeit die Unterkieferprotrusionsschiene (UPS) zur Verfügung. Alternativ wird sie auch bei Patientinnen und Patienten, die mit einer Schlafmaske (CPAP-Gerät) nicht zurechtkommen, eingesetzt. Die Betroffenen tragen nachts eine Kunststoffschiene im Mund, die den Unterkiefer und die Zunge weiter vorne hält. Hierdurch wird die Einengung des Rachenraums verringert, die Atemwege werden im Schlaf mechanisch offengehalten und der Atemwegswiderstand nimmt ab.
Eine weitere therapeutische Option stellen verschiedene Operationen dar, um die Atmung bei einer Schlafapnoe dauerhaft zu erleichtern. Bei den meisten Eingriffen wird Gewebe gestrafft oder entfernt, um die Atemwege freier zu machen. Eine Operation hilft nur in einzelnen Fällen bei obstruktivem Schlafapnoe-Syndrom. Die Indikation muss präzise gestellt werden.
Begleitende Maßnahmen können u.a. eine Gewichtsreduktion, die Verhinderung der Rückenlage (Lagetherapie) sowie Sport und Bewegung sein.
Antrag
Die Kosten für eine Unterkieferprotrusionsschiene müssen zurzeit die Betroffenen selbst zahlen, da die Schiene weder eine durch den G-BA positiv bewertete neue Methode noch im Hilfsmittelverzeichnis gelistet ist.
Die Patientenvertretung hat Zweifel, ob es sich bei der UPS um eine Methode und nicht um ein Hilfsmittel handelt. Vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. Urteil vom 8.7.2015, B 3 KR 6/14 R) erfolgt dennoch die Antragsstellung nach § 135 Abs. 1 SGB V, um die Versorgung sicher zu stellen.
Antrag erfolgreich: Unterkieferprotrusionsschiene wird Kassenleistung
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seinem Plenum am 20.11.2020 die Unterkieferprotrusionsschiene für Erwachsene mit einer obstruktiven Schlafapnoe als Behandlungsalternative beschlossen. Die Behandlung darf somit zukünftig bei Erwachsenen, bei denen eine behandlungsbedürftige obstruktive Schlafapnoe festgestellt wurde und eine Überdrucktherapie nicht erfolgreich durchgeführt werden kann, zu Lasten der Krankenkassen erbracht werden. Vom Beschluss umfasst sind zahntechnisch individuell angefertigte und verstellbare Unterkieferprotrusionsschienen. Der Beschluss ist am 24.02.2021 in Kraft getreten.
Unterausschuss Zahnärztliche Behandlung
Um Patientinnen und Patienten mit obstruktiver Schlafapnoe optimal mit einer Unterkiefer-Protrusionsschiene behandeln zu können, wird medizinische wie zahnmedizinische Kompetenz benötigt. Die Details der zahnärztlichen Aufgaben wurden durch den G-BA in der Behandlungsrichtlinie geregelt (Beschluss 06.05.2021, Inkrafttreten 30.07.2021).
Die schlafmedizinische Empfehlung (Verordnung) erfolgt durch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten. An die Empfehlung schließt sich eine zahnärztliche Untersuchung an, bei der Kontraindikationen wie Kiefergelenksstörungen auszuschließen sind. Im nächsten Schritt wird ein Abdruck von Ober- und Unterkiefer gemacht, nach dessen Vorlage die Schiene von Zahntechnikerinnen und Zahntechnikern angefertigt wird. Die individuelle Einstellung der Schiene obliegt wider den Zahnärztinnen und Zahnärzten. Die Behandlungskontrolle übernehmen die behandelnden Ärztinnen und Ärzte.