Erkennung und Behandlung von Sepsis

Originaltitel: Entwicklung eines Qualitätssicherungsverfahrens nach § 136 SGB V zum Thema "Erkennung und Behandlung von Sepsis"

Unterausschuss Qualitätssicherung

Stand des Beratungsverfahrens:

  • 16.07.2020 Beauftragung IQTIG mit der Entwicklung eines Qualitätssicherungsverfahrens Diagnostik, Therapie und Nachsorge der Sepsis
  • 17.01.2019 Beauftragung des IQTIG mit der Erstellung einer Konzeptstudie für ein Qualitätssicherungsverfahren zum Thema Sepsis
  • 22.11.2018 Beschluss des G-BA über die Entwicklung einer Qualitätssicherungsmaßnahme zum Thema Sepsis
  • 21.12.2017 Antrag der Patientenvertretung im Plenum
Hintergrund
Im Jahr 2015 wurden bei ca. 320.000 Menschen eine Sepsis und bei ca. 137.000 Menschen eine schwere Sepsis diagnostiziert. 23,1 % bzw. 41,2 % starben noch im Krankenhaus, viele der Überlebenden erlitten dauerhafte Schäden. Es wird geschätzt, dass durch geeignete Maßnahmen zwischen 15.000 und 20.000 Todesfälle pro Jahr vermieden werden könnten.

Die Sepsis (Blutvergiftung) ist die häufigste Todesursache bei Infektionen. Sie ist keine Vergiftung im herkömmlichen Sinne, sondern entsteht, wenn die körpereigene Abwehrreaktion gegen eine Infektion das eigene Gewebe und die eigenen Organe schädigt. Der Körper reagiert auf Bakterien im Blut und schädigt sich dabei selbst. Eine Sepsis kann zu Schock, Multiorganversagen und Tod führen, vor allem wenn die Sepsis-Symptome nicht früh genug erkannt und sofort behandelt werden.

Eine Sepsis entsteht nicht immer durch eine sichtbare entzündete Wunde. Häufige Ursachen sind auch Infektionen wie zum Beispiel eine Lungenentzündung. Dabei gelingt es den Erregern (Bakterien, Viren, Pilze oder Parasiten) die lokale Begrenzung der Infektion zu durchbrechen. Durch eine frühzeitige Behandlung (Antibiotika, intravenöse Flüssigkeitsgabe, Instandhaltung des Blutkreislaufs) kann das Risiko an einer Sepsis zu versterben halbiert werden.

Vorraussetzungen für eine erfolgreiche Behandlung ist die Erkennung der eher unspezifischen Frühzeichen einer Sepsis und ein schnelles Einsetzen der spezifischen Maßnahmen, insbesondere der Antibiose binnen einer Stunde.

Antrag der Patientenvertretung

Daher hat die Patientenvertretung beim G-BA den Antrag auf Entwicklung einer wirksamen Qualitätssicherungsmaßnahme zur Verbesserung der Erkennung und Behandlung von Sepsis gestellt. Ziel ist es, durch konsequente Einhaltung und Überprüfung, insbesondere der Behandlungsprozesse, Verbesserungen (Sterblichkeitsrate, Krankheitshäufigkeit) für Patientinnen und Patienten zu erreichen.

Antrag erfolgreich
Der G-BA ist dem Antrag der Patientenvertretung gefolgt und hat in seinem Plenum am 22.11.2018 die Entwicklung einer Qualitätssicherungsmaßnahme beschlossen. Der Entscheidung waren intensive Beratungen der zuständigen Gremien vorangegangen, die in einem einstimmigen Beschlussentwurf  mündeten.

Beauftragung des IQTIG
Am 17.01.2019 hat der G-BA das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) mit der Erstellung einer Konzeptstudie für ein Qualitätssicherungsverfahren Diagnostik, Therapie und Nachsorge der Sepsis beauftragt. Ziel der Konzeptstudie war es, ein einrichtungsübergreifendes Qualitätssicherungsverfahren vorzubereiten. Der Bericht wurde dem G-BA am 13.12.2019 vorgelegt.

Am 16.07.2020 wurde das IQTIG auf Basis der Konzeptstudie und des darin beschriebenen Qualitätsmodells nun mit der Entwicklung eines Qualitätssicherungsverfahrens zum Thema Diagnostik, Therapie und Nachsorge der Sepsis in Krankenhäusern sowie für Notaufnahmen und Rettungsstellen beauftragt. Ziel ist es, durch die Messung und vergleichende Darstellung patientenrelevanter Qualitätsaspekte Sterberaten und Pflegebedürftigkeit von Patientinnen und Patienten  ab 18 Jahren zu reduzieren. Dafür sollen insbesondere neue Qualitätsindikatoren sowie Dokumentationsvorgaben entwickelt und diese auf Machbarkeit geprüft werden. Die Abschlussberichte sollen dem G-BA zum 31.01.2022 (Qualitätsindikatoren und Dokumentationsvorgaben) sowie zum 31.01.2023 (Machbarkeitsprüfung) vorgelegt werden.